Parlament 16.01.2019, 06:44 Uhr

Beim Fernmeldegesetz bleiben Differenzen bestehen

Um die Revision des Fernmeldegesetzes wird in Bundesbern weiterhin gerungen. Die entsprechende Kommission des Nationalrats hat nun beschlossen, dem Ständerat zu folgen und diverse Ergänzungen anzubringen.
Das Fernmeldegesetz sorgt im Bundeshaus immer noch für Gesprächsstoff
(Quelle: Jens Stark/NMGZ)
Bei der Revision des Fernmeldegesetzes bleiben vorerst Differenzen bestehen. Bei einer knappen Mehrheit der behandelten Differenzen beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N), dem Ständerat zu folgen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
So habe sie insbesondere einstimmig der Präzisierung der Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen zugestimmt. Gemäss dieser Klarstellung sollen beim zeitversetzten Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters Änderungen an den Programmen vorgenommen werden dürfen.
In Bezug auf die weiteren Anschlüsse und die Entschädigung für die Finanzierung von Anlagen hingegen beantrage die KVF-N ihrem Rat oppositionslos, bei seiner Version und damit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Weiter habe die Kommission mit 13 zu sechs Stimmen bei einer Enthaltung die Regelung zum unlauteren Wettbewerb betreffend eine Ergänzung beschlossen, die sicherstellen soll, dass Marktforschungsanalysen auch weiterhin möglich seien.
In Bezug auf die Netzneutralität hatte der Ständerat in der Wintersession die vom Nationalrat eingebrachte Regelung ergänzt, um den Internetanbieterinnen mehr Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten zu lassen. Die KVF-N hat dazu noch keinen Entscheid gefällt, sondern von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt.
Weitere Zusatzberichte wurden zur Frage der Konzessionsbefreiung der Blaulichtorganisationen, zur Nutzung bestehender Infrastrukturen sowie zum Kinder- und Jugendschutz erstellt. Die noch offenen Punkte sollen an der nächsten Sitzung vom 11. Februar entschieden werden.



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