Gerichtsentscheid 20.12.2019, 09:30 Uhr

Ubers Geschäftsmodell ist in Deutschland vorerst unzulässig

Uber darf in Deutschland erst einmal keine Fahrten mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt sieht im aktuellen Geschäftsmodell mehrere Wettbewerbsverstösse und gab einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt.
Uber darf in Deutschland vorerst keine Fahrten mehr anbieten
(Quelle: Pixabay)
Neue Schlappe für Uber in Deutschland: Ein Gericht hat dem Taxi-Konkurrenten untersagt, seine Fahrdienste nach dem bisherigen Verfahren zu vermitteln. Damit könnte Uber seinen zentralen Service in Deutschland einstellen müssen, wenn die US-Firma nicht schnell Änderungen an ihrem Geschäftsmodell vornimmt.
Das Landgericht Frankfurt sieht in dem aktuellen Geschäftsmodell von Uber mehrere Wettbewerbsverstösse und gab deshalb am Donnerstag einer Unterlassungsklage der Vereinigung Taxi Deutschland statt. Taxi Deutschland will die zur Vollstreckung des Urteils nötige Sicherheitsleistung von 150'000 Euro umgehend hinterlegen.
Uber arbeitet in Deutschland – anders als in anderen Ländern – mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Landgericht entschied aber, dass Uber auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige.

Fehlende Konzession

«Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes», betonte die Vorsitzende Richterin Annette Theimer. Uber trete durch seine Werbung beim Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auf. Ausserdem wähle Uber den konkreten Fahrer aus und bestimme den Preis.
Deshalb sei Uber als «Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetz» anzusehen, der zur Geschäftstätigkeit über eine entsprechende Konzession verfügen müsse. «Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht», sagte die Richterin.
Eine Umstellungsfrist sei nicht vorgesehen, betonte eine Justizsprecherin. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen.
Mit dem absehbaren Ausgang des Verfahrens hatte Uber allerdings auch Zeit, Änderungen am Geschäftsmodell vorzubereiten, um einen Stopp des Dienstes zu verhindern. So könnte Uber eine Mietwagenkonzession beantragen – oder auch die Abläufe ändern, die sie aus Sicht des Gerichts notwendig machen.



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