Insieme 02.09.2015, 15:08 Uhr

Staatsanwalt spricht von «selbstherrlichem Gehabe» und fordert 18 Monate bedingt

Im Prozess zum «Insieme»-Skandal hat die Anklage eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den angeklagten Ex-Beschaffungschef der Eidgenössischen Steuerverwaltung gefordert. Die Verteidigung sieht ihre Mandanten als Bauernopfer.
Heute begann der Prozess zum Insieme-Skandal. Die Anklage hat vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den angeklagten Ex-Beschaffungschef der Eidgenössischen Steuerverwaltung gefordert. Die zwei mitangeklagten IT-Unternehmer sollen Geldstrafen erhalten. Der Ex-Kadermann in der Bundesverwaltung habe wiederholt finanzielle und ideelle Interessen des Bundes geschädigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er habe sich mehrfach bestechen lassen, Vorteile unerlaubt angenommen und mehrfach Urkunden geflscht. Als schwerstes Delikt sei die ungetreue Amtsführung anzusehen.  Weil er Vorteile «schamlos ausnutzte» und versuchte, raffiniert zu täuschen, sei eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten gerechtfertigt, so der Staatsanwalt. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Ausserdem soll der Ex-Beschaffungschef eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 200 Franken und eine unbedingte Busse über 3000 Franken zahlen. Durch sein «selbstherrliches Gehabe» bei der Auftragsvergabe sei der Eidgenossenschaft zwischen 2008 und 2011 ein Schaden von 116'000 Franken entstanden, sagte der Staatsanwalt.

Zusammenhang zwischen Einladung und Vertragsabschluss

Insgesamt 22 Mal soll der ehemalige Beschaffungschef von IT-Dienstleistungen «zeitnah vor Vertragsabschlüssen» von den mitangeklagten IT-Unternehmern zu Essen eingeladen worden sein. Vor Gericht habe der Angeklagte nie Reue gezeigt und war uneinsichtig - dies müsse straferschwerend gewertet werden, so der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass die mitangeklagten IT-Unternehmer durch zahlreiche Einladungen «eine besondere Nähe» schaffen wollten. Zumindest einer der Beiden habe «haargenau» über die Stellung des ehemaligen Beschaffungschef in der Steuerverwaltung Bescheid gewusst - in den 1990er Jahren arbeiteten sie sogar zusammen in dieser Behörde. Den Tatbestand des Bestechens und der Vorteilsgewährung sehe er erfüllt, sagte der Staatsanwalt.

Geldstrafen für die IT-Unternehmer

Einer der beiden IT-Unternehmer, der mittlerweile in Thailand lebt, soll deshalb aus Sicht der Anklage 180 Tagessätze à 100 Franken zahlen, bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der zweite IT-Experte hat im Gegensatz zu seinem Kollegen eingestanden, dass seine Einladungen rein geschäftlicher Natur waren und in Bezug zu «Insieme» standen. Für ihn fordert der Staatsanwalt eine Strafe von 140 Tagesätzen à 300 CHF. Die Probezeit soll bei zwei Jahren liegen.

Verteidigung schiesst scharf

Die drei Verteidiger forderten am Mittwoch, dem zweiten Tag im Insieme-Prozess, einen vollumfänglichen Freispruch für ihre Mandanten. Sie fuhren schweres Geschütz auf gegen die Anklage: Infolge des öffentlichen Drucks nach dem Insieme-Debakel sei nach Sündenböcken gesucht worden, sagte der Verteidiger des Ex-Beschaffungschefs vor Gericht. Sein Mandant sei durch ein «aufgeblasenes Verfahren» zerstört worden - er habe seine Familie, seinen Beruf und sein Heimatland verloren, sagte der Anwalt des mittlerweile ebenfalls in Thailand lebenden ehemaligen IT-Chefs. Wenn beschaffungsrechtliche Vorschriften verletzt worden seien, dann hätte die übergeordnete Führung dafür die Verantwortung gehabt, sagte der Verteidiger des Ex-Kadermanns. Sein Mandant habe nie alleine unterzeichnet und sei dazu auch nicht berechtigt gewesen. Der ehemalige Beschaffungschef habe sich nie unrechtmässige Vorteile verschafft. Bei den Essenseinladungen habe es sich um «geringfügige sozial übliche Leistungen» gehandelt, sagte der Verteidiger und erinnerte zugleich an den aus seiner Sicht geringen Gesamtwert der Einladungen: Sie lagen bei insgesamt 5300 Franken verteilt auf vier Jahre. Ein Urteil wirdam 16. September erwartet.

Das war Insieme

Seit 2005 wurde am Projekt Insieme gearbeitet, mit dem die eidgenössische Steuerverwaltung ihre teils 30-jährigen IT-Systeme ablösen wollte. Das Projekt entpuppte sich als eines der grössten IT-Flop-Projekte der Schweizer Geschichte. Insgesamt kostete Insieme den Steuerzahler einen dreistelligen Millionenbetrag, das Finanzdepartment und den Bundesrat einiges an Ansehen und den ehemaligen ESTV-Direktor Urs Ursprung den Job. Mittlerweile gibt es ein Nachfolgeprojekt, Fiscal-IT, das in der Spur zu sein scheint.



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