29.06.2012, 11:18 Uhr
Pfusch im Megaupload-Strafverfahren
Megaupload-Gründer Kim Dotcom und seine Mitangeklagten könnten straffrei ausgehen. Die neuseeländische Polizei hat sich gleich mehrere Verfahrensfehler geleistet und so gegen geltendes Recht verstossen, so ein Urteil des obersten neuseeländischen Gerichtshofs.
Das Strafverfahren um Megaupload-Gründer Kim Schmitz könnte aufgrund mehrerer Verfahrensfehlern scheitern und eine Auslieferung an die USA juristisch unmöglich machen. Nach Auffassung des obersten neuseeländischen Gerichtshofs war der Durchsuchungsbefehl für das Anwesen von Kim Schmitz rechtswidrig. Grund ist unter anderem eine zu generelle und ungenaue Formulierung. Nach Auffassung der Richterin wurde der Verdacht der Urheberrechtsverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht ausreichend begründet, so Richterin Helen Winkelmann in ihrem Urteil. Der Durchsuchungsbefehl habe so den Charakter eines generellen Tatverdachts. Bei der Razzia hatte die Polizei unter anderem 150 Terabyte Daten sichergestellt, ein Teil davon war verschlüsselt. Teile der Daten wurden im weiteren Verlauf der Ermittlungen dem FBI zur Verfügung gestellt. Durch die Freigabe der Daten an die USA habe die neuseeländische Polizei einen weiteren Verfahrensfehler begangen und gegen geltendes neuseeländisches Recht verstossen, entschied Richterin Winkelmann.
Das beschlagnahmte Inventar von Kim Schmitz soll nun von einem unabhängigen Rechtsanwalt überprüft werden. Es bestehe der Verdacht, dass durch den sehr allgemein verfassten Durchsuchungsbefehl die Polizei mehr beschlagnahmt habe, als für den Prozess und die Strafverfolgung nötig sei, so die Richterin. Derzeit würden die Verteidiger Juwelen und andere Gegenstände zurückfordern, die Eigentum der Ehefrau von Kim Dotcom sein sollen.
Bevor weitere Konsequenzen folgen, hat Richterin Winkelmann eine Anhörung der Verteidigung von Megaupload und der neuseeländischen Staatsanwaltschaft für den 4. Juli angesetzt. Einer der Anwälte von Megaupload, William Akel sagte, er und seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden: «Wir werden nun prüfen, welche weiteren Konsequenzen sich durch dieses Urteil ergeben», so Akel.
Das beschlagnahmte Inventar von Kim Schmitz soll nun von einem unabhängigen Rechtsanwalt überprüft werden. Es bestehe der Verdacht, dass durch den sehr allgemein verfassten Durchsuchungsbefehl die Polizei mehr beschlagnahmt habe, als für den Prozess und die Strafverfolgung nötig sei, so die Richterin. Derzeit würden die Verteidiger Juwelen und andere Gegenstände zurückfordern, die Eigentum der Ehefrau von Kim Dotcom sein sollen.
Bevor weitere Konsequenzen folgen, hat Richterin Winkelmann eine Anhörung der Verteidigung von Megaupload und der neuseeländischen Staatsanwaltschaft für den 4. Juli angesetzt. Einer der Anwälte von Megaupload, William Akel sagte, er und seine Mandanten seien mit dem Urteil zufrieden: «Wir werden nun prüfen, welche weiteren Konsequenzen sich durch dieses Urteil ergeben», so Akel.