29.03.2006, 11:22 Uhr
Spammer sehen Schwarz
Mit dem revidierten Fernmeldegesetz hat das Parlament auch Massnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Spam erlassen.
Im Schatten der langwierigen und harzigen Debatte um die Entbündelung der Letzen Meile haben die eidgenössischen Räte vergangene Woche mit der Verabschiedung der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) auch verschärfte Normen zur Bekämpfung der seit Jahren grassierenden Plage durch Spam erlassen. Die überarbeitete Gesetzgebung ermöglicht es künftig, zivil- und strafrechtlich gegen die Urheber unerwünschter Massenmailsendungen vorzugehen. Die Massnahmen zielen nicht nur auf den verbesserten Schutz der Konsumenten, sie sollen auch die ausufernden Schadens- und Präventionskosten eindämmen.
Wer künftig eine Massensendung plant, muss vor dem Versand die Einwilligung der Adressaten einholen. Es handelt sich dabei um das so genannte Opt-in-Modell. Die Klageberechtigung soll zudem dahingehend erweitert werden, dass nicht nur die Empfänger zivil- und strafrechtlich gegen Spammer vorgehen können, sondern auch Fernmeldedienstanbieter und weitere Organisationen, etwa Konsumentenschutzverbände, sowie der Bund. Ferner soll neben dem Versender auch der Nutzniesser zur Rechenschaft gezogen werden, selbst wenn dieser die Mails im Ausland in Auftrag gegeben hat.
Dass Spam ernst zu nehmen ist, zeigen folgende Zahlen: Laut Microsoft Schweiz, die sich für die Einführung gesetzlicher Rahmenbedingungen eingesetzt hat, ist der Anteil der Massenmails am E-Postverkehr in den letzten Jahren zeitweise auf über 70 Prozent angewachsen. Gemäss Studien in der EU verursacht Spam Jahr für Jahr Produktivitätsverluste von 2,5 Milliarden Euro. Auch hierzulande dürfte der Schaden beträchtlich sein. Konkrete Zahlen existieren zwar nicht, exemplarisch können jedoch Schätzungen des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) herangezogen werden, die die Kosten von Spam allein in der Bundesverwaltung auf über zwei Millionen Franken jährlich veranschlagen.
Wer künftig eine Massensendung plant, muss vor dem Versand die Einwilligung der Adressaten einholen. Es handelt sich dabei um das so genannte Opt-in-Modell. Die Klageberechtigung soll zudem dahingehend erweitert werden, dass nicht nur die Empfänger zivil- und strafrechtlich gegen Spammer vorgehen können, sondern auch Fernmeldedienstanbieter und weitere Organisationen, etwa Konsumentenschutzverbände, sowie der Bund. Ferner soll neben dem Versender auch der Nutzniesser zur Rechenschaft gezogen werden, selbst wenn dieser die Mails im Ausland in Auftrag gegeben hat.
Dass Spam ernst zu nehmen ist, zeigen folgende Zahlen: Laut Microsoft Schweiz, die sich für die Einführung gesetzlicher Rahmenbedingungen eingesetzt hat, ist der Anteil der Massenmails am E-Postverkehr in den letzten Jahren zeitweise auf über 70 Prozent angewachsen. Gemäss Studien in der EU verursacht Spam Jahr für Jahr Produktivitätsverluste von 2,5 Milliarden Euro. Auch hierzulande dürfte der Schaden beträchtlich sein. Konkrete Zahlen existieren zwar nicht, exemplarisch können jedoch Schätzungen des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) herangezogen werden, die die Kosten von Spam allein in der Bundesverwaltung auf über zwei Millionen Franken jährlich veranschlagen.
Michael Keller