18.03.2015, 14:59 Uhr
Gericht verbietet UberPop in Deutschland
Rückschlag für UberPop. Das Frankfurter Landgericht hat den Fahrdienst in ganz Deutschland verboten.
Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Dienst UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Internetunternehmen untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch. Die Entscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, da erstmals das Taxigewerbe gegen Uber geklagt habe, erläuterte ein Justizsprecher. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann aber noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden.
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstösst. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde.
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstösst. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was und ob überhaupt für die Fahrt bezahlt werde.
Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit klärt ab
Uber ist auch in der Schweiz aktiv, unter anderem in Zürich. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hat jedoch genauere Abklrungen eingeleitet. Noch vor ein paar Wochen wollte das AWA eine Anfrage von computerworld.ch zum Stand der Abklärungen nicht weiter kommentieren.