23.02.2006, 09:32 Uhr
Bundesrat will Breitband in der Grundversorgung
Der Bundesrat hat Änderungen in der Verordnung über Fernmeldedienste vorgeschlagen und will damit den Breitbandanschluss in die Liste der Grundversorgungsdienste aufnehmen.
Weiter schlägt der Bund verschiedene Anpassungen des Umfangs der Grundversorgung vor. So sollen Dienste für Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Ein SMS-Vermittlungsdienst soll zusätzlich zum Transkribtionsdienst künftig zur Liste der Grundversorgung gehören. Ausserdem soll die Preisobergrenze für nationale Telefonverbindungen auf dem Festnetz vereinheitlicht und auf 7,5 Rappen pro Minute festgelegt werden. Dies liege gemäss Bund im Normaltarif 32 Prozent und im Niedertarif 17 Prozent unter den geltenden Preisobergrenzen. Für den Breitbandanschluss in der Grundversorgung wird eine Preisobergrenze von 69 Franken festgelegt. Aus der Grundversorgung gestrichen werden der Verzeichnisauskunftsdienst und die Anrufumleitung. Interessierte Kreise können bis zum 31. Mai 2006 zum Entwurf Stellung nehmen. Im Herbst 2006 wird die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) zudem die Ausschreibung für die Grundversorgungskonzessionen eröffnen. Zurzeit ist Swisscom Fixnet mit der Aufrechterhaltung der Grundversorgung beauftragt. Deren Konzessionsvertrag läuft per 31. Dezember 2007 aus.
David Witassek