02.03.2006, 11:30 Uhr

Breitband für jedermann

Der Bundesrat will, dass ab 2008 jedem Bürger ein Breitbandanschluss zum Internet per Grundversorgung garantiert wird.
Geht es nach dem Bundesrat, wird die Bevölkerung in der ganzen Schweiz ab 2008 im Rahmen der Telekommunikations-Grundversorgung einen Breitbandanschluss für den schnellen Zugang ins Internet angeboten bekommen.
Der 31. Dezember 2007 ist für die Swisscom ein wichtiger Stichtag: Dann nämlich läuft ihre derzeitige Konzession, die der Bernerin die exklusive Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Telefonanschlüssen zusichert, planmässig aus. Die Comcom hat dafür zu sorgen, dass 2008 eine Folgeregelung in Kraft tritt. Für diese schlägt der Bundesrat nun eine Erweiterung des Dienstspektrums vor: In Zukunft will er auch Breitbandanschlüsse für den Zugang zum Internet in die Palette der Grundversorgungsdienste aufgenommen haben. Gleichzeitig empfiehlt er eine maximale Preislimite von 69 Franken, damit diejenigen Nutzer, die nur Zugang zu einem einzigen Carrier haben, nicht Gefahr laufen, überrissene Preise bezahlen zu müssen. Diese Gebühr würde den Breitbandanschluss selbst, einen Sprachkanal, eine Telefonnummer sowie einen Eintrag in das öffentliche Telefonverzeichnis beinhalten.
Der Bundesrat schickt nun einen entsprechenden Änderungsentwurf zur Verordnung über die Fermeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung. Sunrise, die ihr Interesse an der Konzession zur Grundversorgung für 2008 signalisiert hat, will indes Breitband nicht in der Grundversorgung integriert wissen. Dies deshalb, weil der schnelle Zugang bereits zu nahezu 100 Prozent mit dem freien Markt abgedeckt sei. Auch in der EU gehöre Breitband nirgends zur Grundversorgung, ergänzt Sunrise.
Der Bundesrat schlägt weitere Anpassungen der FDV vor. So soll es für Festnetztelefonie nur noch eine Preisobergrenze von 7,5 Rappen pro Minute geben. Im Vergleich zur heutigen Verordnung ist das eine Reduktion um 32 Prozent beim Normal- und 17 Prozent beim Niedertarif. Der Einheitspreis soll die Kosten für die Verbraucher transparent machen. Schliesslich entfallen gewisse Grundversorgungsdienste, die im Lauf der Zeit überflüssig geworden sind oder für die es Alternativen gibt. Gestrichen werden der Verzeichnisauskunftsdienst und die Anrufumleitung. Ungeachtet der allgegenwärtigen Handys sollen öffentliche Telefonzellen aber erhalten bleiben.
Catharina Bujnoch



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