"Lex Swisscom" 28.10.2018, 14:29 Uhr

Ständeratskommission entscheidet zugunsten der Swisscom

Die Swisscom soll nicht verpflichtet werden, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Ständeratskommission dagegen ausgesprochen.
(Quelle: BD)
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei der Revision des Fernmeldegesetzes einen Kernartikel zu streichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Damit setzte sich jene Version durch, welche die Swisscom bevorzugt. Im Nationalrat war von einer "Lex Swisscom" die Rede. Die anderen Anbieter wünschen sich eine Regulierung gemäss dem Bundesratsvorschlag.

Auch für Glasfaseranschlüsse

Der Bundesrat möchte die Swisscom verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren - und zwar nicht nur zu Kupferleitungen, sondern auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die sogenannte letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.
Der Nationalrat und die Ständeratskommission wollen dagegen beim heutigen Zugangsregime bleiben. Die Entbündelung der letzten Meile bliebe damit vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt. Die Mehrheit der Ständeratskommission befürchtet, dass zusätzliche Regulierungen die für den Netzausbau notwendigen Investitionen gefährden würden, insbesondere in den Randregionen.

Mieter sollen Kosten tragen

In einem anderen Punkt weicht die Ständeratskommission vom Nationalrat ab. Dabei geht es um die Frage, wer die Kosten trägt, wenn weitere Anschlüsse als die vom Liegenschaftseigentümer gewählten installiert werden.
Nach geltendem Recht müssen Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse dulden, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Die KVF möchte dabei bleiben. Gemäss dem Bundesrat und dem Nationalrat sollen Liegenschaftseigentümer die Einrichtung weiterer Anschlüsse dulden müssen, wenn eine Fernmeldedienstanbieterin die Kosten übernimmt.

Kinderpornografie dem fedpol melden

Eine weitere Änderung betrifft den Umgang mit Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist.
Der Nationalrat beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen. Die Ständeratskommission möchte ergänzen, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten Verdachtsfälle mit verbotenem pornographischem Inhalt dem fedpol melden müssen.
Beim Replay TV brachte die KVF eine Präzisierung an. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.

Flexible Regelung zu Netzneutralität

Noch nicht entschieden hat die Kommission, ob die Netzneutralität im Gesetz verankert werden soll. Damit würden die Anbieterinnen verpflichtet, bei der Übertragung im Internet alle Daten gleich zu behandeln.
In der Diskussion habe die Kommission mehrheitlich zum Ausdruck gebracht, dass die vom Nationalrat eingebrachte Regelung flexibler ausgestaltet werden solle, heisst es in der Mitteilung. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. Die Anbieter sollen darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung unterschiedlich behandeln.
Verschiedene parlamentarische Initiativen zu Roaming und Telefonwerbung hat die KVF abgelehnt. Sie ist der Ansicht, dass diese - soweit sinnvoll - in der Fernmeldegesetzrevision aufgegriffen wurden. Das Gesetz gibt dem Bundesrat Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.



Das könnte Sie auch interessieren