11.05.2004, 00:00 Uhr
Elektronisches Geld in der EU
Die EU-Kommission will die Frage klären, inwieweit die sogenannte E-Geld-Richtlinie auf Mobilfunkbetreiber angewendet werden kann.
"Elektronisches Geld" (E-Geld) wird in der einschlägigen Richtlinie definiert als ein monetärer Wert, der auf einer Chipkarte oder einem Rechner gespeichert ist.Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht hatten einige Mitgliedstaaten bestimmt, dass Mobilfunkbetreiber mit der Ausgabe vorbezahlter Telefonkarten unter gewissen Umständen de facto elektronisches Geld ausgeben und daher die einschlägigen EU-Vorschriften einhalten müssen.Im Konsultationsverfahren soll nun unter anderem geklärt werden, ob es notwendig ist, dass die Vorschriften über elektronisches Geld in vollem Umfang auch für vorbezahlte Telefonkarten gelten.