12.11.2004, 00:00 Uhr
Konsumenten im elektronischen Geschäftsverkehr zu wenig geschützt
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats fordert Verbesserungen beim Konsumentenschutz im elektronischen Geschäftsverkehr.
Im Rahmen einer Überprüfung des elektronischen Geschäftsverkehrs hält die GPK des Nationalrats fest, dass die heutige Gesetzgebung keinen ausreichenden Konsumentenschutz bietet. Laut GPK führen bei dieser speziellen Geschäftsform die technologisch neutral gehaltenen Gesetze real zu weniger Konsumentenschutz als in den traditionellen Geschäftsformen. Zudem mahnt die GPK beim Datenschutz Verbesserungen an.
Die GPK-Empfehlungen zur Umsetzung zu Händen des Bundesrats sollen nicht nur für den Konsumentenschutz wichtig sein, sondern für die Entwicklung des elektronischen Geschäft in der Schweiz überhaupt. Ein vertrauensbildender Konsumentenschutz, so die Empfehlungen, könne einen substantiellen Beitrag zum Ausbau des E-Business leisten. Das dürfte laut GPK auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) besonders in Randregionen zu neue Chancen verhelfen. Der Bundesrat sollte deshalb bei der Beratung der KMU in diesem Bereich einen Schwerpunkt setzen.