Internet-Riese
10.11.2021, 11:32 Uhr
EU-Gericht hält an 2,42-Milliarden-Strafe für Google fest
Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg mit. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Das Gericht der Europäischen Union hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe zulasten von Google bestätigt. Der Internetriese hatte gegen das Bussgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro geklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen. Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem amerikanischen Konzern (Rechtssache T-612/17).
Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmass verhängt. Bislang summieren sich die drei EU-Wettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro. Wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-System der Welt - Android - wurde 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Acht Monate später kamen 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google aus Sicht der Kommission bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst «AdSense for Search» andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe.
Unrechtmässiger Vorteil bei Google Shopping?
Im aktuellen Fall hat die Kommission Google vorgeworfen, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmässigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe «seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat», hatte die auch heute noch für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager 2017 gesagt.
Aus Sicht von Google ist die Entscheidung aus Brüssel hingegen «rechtlich, faktisch und wirtschaftlich» falsch. Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Einspruch eingelegt werden.
Aus Sicht von Google ist die Entscheidung aus Brüssel hingegen «rechtlich, faktisch und wirtschaftlich» falsch. Gegen die Entscheidung des Gerichts der EU kann beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch Einspruch eingelegt werden.
Die Obergrenze der Strafen kann sich auch auf den Umsatz der Unternehmensgruppe beziehen, zu der das betreffende Unternehmen gehört, teilte die EU-Kommission mit. Dafür müsse das Mutterunternehmen dieser Gruppe in der Zeit der Verstösse einen «bestimmenden Einfluss» auf die Geschäftspolitik der Tochter ausgeübt haben. Im Fall von Google bedeutet das, dass auch der Mutterkonzern Alphabet mit einem Jahresumsatz von rund 182,5 Milliarden Dollar (rund 157,5 Milliarden Euro) im vergangenen Jahr Teil des Rechtsstreits ist. Im vergangenen Quartal machte Alphabet einen Umsatz von 56,1 Milliarden Euro und einen Gewinn von mehr als 16 Milliarden Euro.
Für den Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil «ein Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet sein». Google habe die Verbraucher daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es die Konkurrenten praktisch unsichtbar gemacht habe.