Gerichtsentscheide im Fall Comparex
Know-how gesichert
Weil ein Teil der Comparex-Leute für Bison arbeitete, habe der Bison-Geschäftsleiter das Know-how für sein Unternehmen sichern wollen. Sein Ziel sei es aber nicht gewesen, fast die ganze Comparex-Belegschaft abzuwerben, schreibt das Kantonsgericht. Er habe aber seine Loyalitätspflichten als Comparex-Verwaltungsrat verletzt, auch wenn er kurz zuvor aus diesem zurückgetreten sei.
Das Kantonsgericht kürzte die Strafe für den Bison-Geschäftsleiter wegen der langen Verfahrensdauer um vier Monate auf zwei Jahre. Die Strafe wurde zudem vollständig bedingt ausgesprochen.
Besser weg als beim Kriminalgericht kam der Chef der Comparex. Er wurde vom Kantonsgericht nicht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, sondern wegen Gehilfenschaft dazu verurteilt. Gleiches gilt für die vier weiteren angeklagten Geschäftsleitungsmitglieder der Comparex.
Schaden nicht verursacht
Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass diese fünf Beschuldigten den Schaden der Comparex nicht verursacht hätten. Sie hätten aber die Abwerbung der Belegschaft erschweren können.
Vor allem der Chef hätte alles unternehmen müssen, um den sich abzeichnenden Schaden abzuwenden. Seine Untätigkeit sei eine gravierende Pflichtverletzung.
Der Comparex-Chef und der Bison-Geschäftsleiter haben nach Ansicht des Kantonsgerichts nicht in Mittäterschaft gehandelt. Es halbierte die Strafe für den Comparex-CEO deswegen auf 14 Monate bedingt. Die vier weiteren Geschäftsleitungsmitglieder wurden mit bedingten Geldstrafen bestraft.
Die sechs Urteile sind noch nicht rechtskräftig.