29.10.2014, 11:48 Uhr

Ueli Maurers hackender Geheimdienst dürfte bald Realität sein

Der Schweizer Geheimdienst soll Computer hacken und Telefone anzapfen dürfen. Eine Nationalrats-Kommission folgt damit dem Wunsch von Ueli Maurer. Allerdings baut sie Kontrollmechanismen ein, beispielsweise soll dem Eidgenössischen Datenschützer mehr Bedeutung zukommen.
Der Geheimdienst soll in Computer eindringen und Telefone verwanzen drfen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) hat sich mit 14 zu 2 Stimmen deutlich für das neue Nachrichtendienstgesetz ausgesprochen. Das Ziel des Gesetzes ist, dem Geheimdienst mehr Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zu geben. Diese dürfen bei blossem Verdacht und ausserhalb von Strafverfahren eingesetzt werden. Gegenüber den Medien sagte SIK-Präsident Thomas Hurter, die Privatsphäre der Bürger solle möglichst nicht tangiert werden. Der Bundesrat spreche derzeit von 10 bis 15 Fällen pro Jahr, in welchen die neuen Überwachungsmittel eingesetzt werden könnten. Die Zahl könnte in Zukunft aber durchaus ändern, gab Hurter auf Nachfrage zu. Einsätze der neuen Mittel müssen zuerst vom Bundesverwaltungsgericht und vom Verteidigungsminister (aktuell Ueli Maurer) bewilligt werden. Trotzdem gab es im Vorfeld der Beratungen von verschiedenen Seiten Kritik, insbesondere, dass es schwierig sei, den Geheimdienst zu kontrollieren. Beim Genehmigungsverfahren hat die Kommission deshalb Präzisierungen angebracht. So muss der Nachrichtendienst nach ihrem Willen beim Antrag nicht nur die Notwendigkeit der Massnahme begründen, sondern auch darlegen, warum bisherige Abklärungen erfolglos waren. Ausserdem fordert die Kommission, dass der Geheimdienst Personendaten, die keinen Bezug zur spezifischen Bedrohungslage aufweisen, nicht verwendet und spätestens 30 Tage nach Beendigung der Massnahme vernichtet.

EDÖB mit mehr Einfluss

Die SIK hat zudem die Aufsichtsfunktion der Kantone ins Gesetz aufgenommen. Zudem soll der Eidgenösssische Datenschützer Hanspeter Thür mehr Bedeutung erhalten. In Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsdepartement soll er in regelmässigen Abständen die Datenbearbeitung des Nachrichtendiensts auf Recht und Verhältnismässigkeit prüfen. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit diesem Gesetz befassen, die Annahme dürfte nach der klaren Entscheidung in der SIK aber nur noch Formsache sein. Wiederstand scheint es nur noch von Seiten der Grünen zu geben.



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