29.11.2005, 09:54 Uhr

Comcom lockert Voip-Bestimmungen

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) hat in Sachen IP-Telefonie zwei Entscheide gefällt.
So hat die Schweizer Regulierungsbehörde entschieden, im Fall von Voip (Voice over Internet Protocol) die Verpflichtung zur freien Wahl des Diensteanbieters zu lockern. Voip-Anbieter müssen keine feste Voreinstellung eines andern Anbieters ermöglichen, also keine Carrier Preselection anbieten. Zudem hat die Comcom anlässlich dieser Verordnungsänderung auch die Pflicht zur Nummernportabilität auf Telefonnummern, die mit Voip genutzt werden, ausgedehnt.



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