22.11.2013, 13:41 Uhr

IT-Beschaffung im Thurgau geht gründlich schief

Die Primarschule Sulgen wollte 3 Schulhäuser internettauglich machen. Weil der Berater mehrfach pfuschte, entschied ein Gericht, dass das Verfahren wiederholt werden muss.
Die abgebildete Primar Auholz ist eines von 3 Schulhäusern in Sulgen/TG, das länger auf den Anschluss ans Internet warten muss, weil der Berater gepfuscht hat
Dass der Bund Probleme mit IT-Beschaffung hat, ist hinlänglich bekannt. Aber auch auf Gemeindeebene scheint nicht alles rundzulaufen. Drei Schulhäuser wollte die Primarschule Sulgen im Sommer ans Internet anschliessen, berichtet Tagblatt.ch. Nebst anderen Einrichtungen und Dienstleistungen sollten 67 Schülerlaptop und 32 Lehrer-Laptops  beschafft werden, das Budget betrug 214 600 Franken. Unterstützt wurde man vom Departement für Erziehung und Kultur (DEK), die Fachstelle Kick, eine Organisation der Pädagogischen Hochschulen, war für die Beratung zuständig. Und dieser Berater ist gemäss richterlichem Entscheid dafür verantwortlich, dass das eigentlich abgeschlossene Verfahren nochmals wiederholt werden muss. Grund dafür sind laut Gerichtsurteil nicht eingehaltene Vorgaben, die das öffentliche Beschaffungswesen betreffen. So habe die Beraterfirma unter anderem die Eingabefrist für einen Bewerber um eine Woche verlängert, obwohl dies nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Zudem wurden andere Bewerber nicht darüber informiert. Es gab diverse weitere Formfehler, beispielsweise kein Protokoll derAngebots-Öffnung, wie es das Beschaffungsrecht (Submissionsrecht) eigentlich verlangt und in der Ausschreibung wurden die Kriterien nicht richtig aufgeführt.

Kriterien fast willkürlich gewichtet

Das ist aber eigentlich nur die Verzierung auf dem IT-Käse, den sich die die Berater der Schule geleistet haben. Denn es gab drei Angebote, wobei eines mit 116 723 Franken deutlich günstiger war wie die anderen beiden (162 200 respektive 176 000 Franken). Kick entschied, dass der Preis nur mit 18 Prozent gewichtet werden muss, wählte darum das Projekt in der mittleren Preisklasse. Laut Urteil hätte der Preis aber 40-50 Prozent der Bewertung ausmachen müssen, das günstigste Projekt wäre damit wohl zum Zug gekommen. Aber auch die Bewertungen der anderen Kriterien seien «nicht nachvollziehbar», urteilte das Gericht gemäss «Tagblatt». Sogar ein «Verstoss gegen Treu und Glauben» wurde aufgeführt, weil ein Referenzprojekt von den Bewerbern verlangt wurde, das nicht im Pflichtenheft stand. Aus all diesen Gründen muss die Schule, die sagt dem Berater gegenüber vielleicht zu gutgläubig gewesen zu sein, die Auftragsvergabe wiederholen und 2000 Franken Verfahrenskosten zahlen. Erst im Frühling werden die Schulen nun ans Internet angeschlossen, mutmasst das «Tagblatt». Für Kick hat das Projekt insofern Konsequenzen, als dass sie per sofort vom Rechtsdienst des Departements sowie zwei weiteren ICT-Fachpersonen vom Amt für Volksschule im Vergabeverfahren begleitet werden. Die Rektorin der Pädagogischen Hochschulen nimmt die Fachstelle in Schutz. Im «Tagblatt» wird sie zitiert, dass Kick «mit grösster Sorgfalt» arbeiten würde, es gelte das Vier-Augen-Prinzip. Dass manchmal jedoch auch vier Augen nichts sehen, hat dieses Projekt bewiesen. 



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