02.07.2007, 12:50 Uhr
Bakom richtet Schlichtungsstelle ein
Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdiensten wird ab dem 1. Juli 2008 eine spezielle Schlichtungsstelle des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) verantwortlich sein.
Der Direktor der Bakom, Martin Dumermuth, muss sich um die Einrichtung der Schlichtungsstelle kümmern.
Das frische Fernmeldegesetz, das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sieht die Bildung einer Schlichtungsstelle vor. Das Bakom hat nun entschieden, diese in den eigenen Reihen zu errichten. Die Schlichtungsstelle soll eine unabhängige Vermittlerin zwischen Konsumenten und Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdiensten sein, ohne dass die beiden Parteien vor Gericht gehen müssen. Vor allem bei Streitwerten von geringem Betrag ist der Gang vor Gericht meist zu kostenspielig. In einem Schlichtungsverfahren soll eine Lösung gefunden werden, die für alle beteiligten Parteien akzeptabel ist. Die Kosten des Verfahrens werden von den Anbietern übernommen. Gegenstand einer Schlichtung könnten die Anfechtung einer Rechnung oder Nutzung von SMS-Diensten sein.
Harald Schodl