22.12.2016, 08:00 Uhr
Patientendossiers benötigen weitere Prüfung
Die kantonalen Patientendossiers genügt nicht die Zertifizierung der Koordinierungsorgans eHealth Suisse. Sie müssen erneut geprüft werden, um dem Bundesgesetz zu genügen.
Seit Jahren zertifiziert das Koordinierungsorgan eHealth Suisse die diversen kantonalen Projekte für elektronische Patientendossiers. Unter anderem die Implementierungen in den Kantonen Bern, Genf, Jura, St. Gallen, Tessin, Waadt, Wallis und neu Aargau wurden von den Experten geprft und für gut befunden. Diese Prüfungen dürften nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier im nächsten Jahr obsolet sein. Denn wenn ein kantonales Projekt gesetzeskonform sein will, benötigt es eine zusätzliche Zertifizierung.
Das Aargauer Projekt «eCom» dürfte somit die letzte Umsetzung sein, die noch nach den alten Kriterien evaluiert worden ist. Mit «eCom» haben die Kantonsspitäler Aarau und Baden die Zuweiserkommunikation standardisiert und einen gemeinsamen «eKurzaustrittsbericht» etablieren. Das Projekt hat die Evaluation von eHealth Suisse mit dem Label «regional» abgeschlossen. Die nächst höheren Auszeichnungen ? «überregional» oder gar «national» ? waren für das Aargauer Vorhaben nicht zu erreichen. Genau genommen hat auch kein anderes Schweizer Projekt das Label «national» erzielt, denn es setzt die landesweite Verfügbarkeit von Patientendaten voraus. Sie wird es per Definition erst nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes geben. Den Aufwand einer Zertifizierung erspart haben sich die Verantwortlichen im Kanton Solothurn. Gemäss Entscheid des Kantons wird keine eigene Stammgemeinschaft installiert. Die Solothurner Spitäler sind ? wie alle anderen Schweizer Spitäler ebenfalls ? verpflichtet, innerhalb der nächsten drei Jahre ein digitales Patientendossier einzuführen. Der Spitalverbund wurde nun vom kantonale Departement des Innern beauftragt, die Einführung im Solothurn zu koordinieren.