Vorstösse abgelehnt 25.09.2020, 09:39 Uhr

Ständerat will dem E-Voting-Neustart nicht vorgreifen

Der Ständerat und die Staatspolitische Kommission wollen dem E-Voting-Neustart keine Steine in den Weg legen. Die kleine Kammer lehnte deshalb drei Vorstösse dazu ab.
(Quelle: Claudio Schwarz / Unsplash)
Der Ständerat will vorderhand keine Forderungen zum Neustart von E-Voting stellen. Er hat am Donnerstag gleich drei Vorstösse dazu stillschweigend abgelehnt. Er folgte damit der Staatspolitischen Kommission (SPK). Bund und Kantone haben Gespräche aufgenommen für einen neuen Versuchsbetrieb für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting). Die SPK wollte dem Projekt keine Steine in den Weg legen. 
Im Juni 2019 hatte der Bundesrat entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Ein möglicher neuer Versuchsbetrieb wird derzeit gemäss strengeren Sicherheitsanforderungen neu konzipiert. Solle es weitergehen, will die SPK konsultiert werden. 
Eine parlamentarische Initiative von Alt-Nationalrat Claudio Zanetti (SVP/ZH) verlangte die Einstellung der Versuchsbetriebe bis der Nachweis vorliegt, dass die Sicherheit erbracht ist. Eine zweite parlamentarische Initiative von Ständerat Damian Müller (FDP/LU) wollte neue gesetzliche Anforderungen an die Versuchsbetriebe stellen. Die Mehrheit sah keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da die Behörden selbst einen Marschhalt eingelegt haben. Diese beiden Initiativen sind vom Tisch. 
Abgelehnt hat der Rat schliesslich auch eine Standesinitiative des Kantons Genf. Diese forderte die Einsetzung eines Gremiums, das auf der Grundlage des in Genf entwickelten Systems ein E-Voting-System entwickeln und betreiben sollte. Die SPK hielt es nicht für sinnvoll, dass von Seiten des Bundes ein System favorisiert wird. Dieser Vorstoss geht an den Nationalrat.



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