01.03.2011, 10:38 Uhr

SRG verletzt Online-Konzession kaum

Die SRG erfüllt mit ihren Online-Angeboten die Konzessionsbestimmungen weitgehend. Dies zeigen die Ergebnisse einer Studie der Universität Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM).
Gemäss Konzession der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat das Online-Angebot die Funktion, das Fernseh- und Radioangebot zu ergänzen und zu vertiefen. Laut der Studie "SRG Online Beobachtung 2010" kommt die SRG dieser Vorgabe in den meisten Fällen nach. Der Anteil unproblematischer Seiten liegt bei über 90 Prozent.
Bei 8,4 Prozent des Online-Inhalts bewegt sich die SRG dagegen in einer Grauzone. Dort ist laut Studie die Einhaltung der Konzession nicht zweifelsfrei belegbar. Es handelt sich dabei namentlich um redaktions- oder nutzergenerierte interaktive Angebote (wie Blogs) sowie um den Online-Shop.



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