11.03.2008, 08:44 Uhr
Klage gegen Moneyhouse abgewiesen
Die Betreiberin von Moneyhouse.ch wurde vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten verklagt, weil die Webseite veraltete Daten publiziert. Nun wurde die Klage abgewiesen.
Firmeninformationen und Handelsregisterdaten finden Anwender bequem auf Moneyhouse.ch. Die Informationen reichen bis ins Jahr 1995 zurück. Dass sich darin auch veraltete Daten finden, störte den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Deshalb reichte er beim Bundesverwaltungsgericht eine Klage ein.
Nun wurde die Klage gegen die Moneyhouse-Betreiberin Itonex abgewiesen. So wolle man der Intransparenz entgegenwirken, die aus einer Datenlöschung resultieren würde.Die Publikation aller Daten läge innerhalb des gesetzlichen Zwecks.