20.02.2017, 12:08 Uhr

Digitales «Milchkästchen» der Post scheitert an rechtlichen Vorschriften

Die Post wollte ein digitales Milchkästchen einführen, das für Pöstler und Empfänger einige Vorteile gehabt hätte. Dass es nicht realisiert wird, liegt offenbar am Gesetz und mangelnder Zusammenarbeit.
Die Post wollte ein digital verschliessbares «Milchfach» einzuführen. Vorteil: Die Pöstler hätten keine gelben Abholzettel mehr hinterlegen müssen, wenn ein Adressat nicht zuhause ist. Und dieser hätte nicht auf die nächste Poststelle gehen müssen. Stattdessen wäre der Empfänger per Smartphone über eine Lieferung informiert worden. Er hätte diese annehmen, ablehnen oder umleiten können. «Annahme» in der App hätte wie eine Unterschrift als Empfangsbestätigung gegolten. Anschliesend wäre das Paket in den digital verschliessbaren Milchkasten gelegt worden, zu dem nur der Empfänger Zugriff gehabt hätte. Klingt eigentlich ziemlich sinnvoll, die Post hat das Projekt vergangenes Jahr auch mit 200 Kunden getestet. Doch wie der Blick berichtet, kann es aufgrund rechtlicher Vorschriften nicht weiterverfolgt werden. Laut Gesetz müssen alle Zustell-Organisationen in der Schweiz denselben Zugang zu Briefkästen haben, vom digitalen Milchkästchen wären private Unternehmen ausgeschlossen gewesen. Eine Partnerschaft habe die Post in dieser Sache nicht gesucht, schreibt der Blick. Stattdessen hat der gelbe Riese entschieden, das digitale Milchfach nicht in dieser Form zu lancieren. Ob und wie es weiterverfolgt wird, wurde nicht gesagt.



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