29.08.2005, 10:49 Uhr
Bundesgericht gewährt Gnadenfrist für Swisscom
Das Bundesgericht hat im Konflikt um die Interkonnektionsgebühren einen Entscheid der ComCom aufgeschoben, nach welchem Swisscom an die Konkurrenten Sunrise und MCI Worldcom einen finanziellen Ausgleich hätte zahlen müssen.
Vorläufig muss die Swisscom noch kein Geld an Sunrise und MCI Worldcom zahlen. Das Bundesgericht hat einem entsprechenden Urteil aufschiebende Wirkung erteilt. Mitte Juni hat die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) nachträglich die Interkonnektionspreise der Swisscom für die Jahre 2000 bis 2003 um rund 30 Prozent gesenkt. Grund waren überhöhte Preise des Telekomunternehmens. Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung zwischen Swisscom-Netz und anderen Anbietern. Die rückwirkende Reduktion sollte vorerst nur für die beiden Anbieter TDC Switzerland (Sunrise) und MCI Worldcom gelten. Die Swisscom reichte beim Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid der ComCom ein. Das Bundesgericht hat nun der Swisscom-Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. Somit kommen TDC Switzerland (Sunrise) und MCI Worldcom vorläufig noch nicht in den Genuss einer nachträglichen Preissenkung.