04.07.2003, 00:00 Uhr
Quelloffene Software rechtlich bedenklich
Einer Studie von Gerald Spindler, Rechtswissenschaftler an der Uni Göttingen, zufolge, birgt das Nutzen und Vermarkten quelloffener Software rechtliche Probleme in sich.
Vor allem die GPL-Bestimmungen (Gnu General Publich License) sieht Spindler in der Studie, die vom deutschen Verband der Softwareindustrie in Auftrag gegeben wurde, als bedenklich an. Schwierigkeiten gebe es unter anderem beim Haftungsrecht. Da Quelloffene Software in der Regel von mehreren Entwicklern weltweit erstellt werde, müsse nach Rechtsauffassung verschiedener eurpäischer Länder jeder Entwickler für Fehler haftbar gemacht werden. Das sei in der Praxis kaum möglich. Ausserdem sei die Haftung lediglich auf Fehler eingeschränkt, die auf grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beruhen, was die Ansprüche der Nutzer stark einschränke. Bedenklich sei des weiteren, die Software auf Bedürfnisse im eigenen Haus anzupassen. Die Bezahlung der Mitarbeiter, die die Anpassung vornehmen, verstosse gegen die Lizenzbedingungen der GPL, da diese festschreibe, die Software unentgeltlich zu überlassen.