10.10.2014, 10:00 Uhr
Google löscht 4887 Schweizer URLs
Im Rahmen des «Rechts auf Vergessen» erhält Google auch zahlreiche Gesuche zur Löschung von Links in der Schweiz - und gibt diesen in vielen Fällen auch statt.
Gemäss dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014 dürfen Einzelpersonen bei Suchmaschinenbetreibern wie Google beantragen, dass Suchergebnisse zu ihrem Namen entfernt werden. Laut dem Urteil jedes Löschungsersuchen einer Einzelperson geprüft werden. Bestimmte Ergebnisse dürfen nur dann weiterhin angezeigt werden, wenn ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht. Google hat nun eine Statistik verffentlicht, in der das Ausmass der gestellten Gesuche und die Reaktion der Suchmaschinistin festgehalten wird. Demnach gingen bei Google 4054 Gesuche aus der Schweiz ein. Konkret gelöscht wurden demnach 46,4 Prozent aller vorgeschlagenen URLs oder 4887 Weblinks, die somit nicht mehr in der Suchergebnisliste erscheinen. Die Mehrheit der Links, die Gesuchsteller zur Löschung vorschlagen, bleiben somit in der Google-Datenbank. Meist überwiegt bei diesen das öffentliche Interesse. Aus der Schweiz nennt Google folgendes Beispiel: «Wir haben ein Ersuchen von einem Finanzfachmann erhalten, mehr als zehn Links zu Seiten zu entfernen, auf denen über seine Verhaftung und Verurteilung in Bezug auf Finanzdelikte berichtet wird. Wir haben die Seiten nicht aus den Suchergebnissen entfernt».
Auch unser Verlag betroffen
Auch beim Verlag von Computerworld, der IDG Communications AG, hat Google eine URL blockiert und weist diese nicht mehr bei gewissen Suchbegriffen in ihrer Antwortliste aus. Dies ist einem entsprechenden Informationsschreiben von Google an die Redaktion zu entnehmen. Der betroffene Link verweist auf einen Artikel, der in unserer Schwesterpublikation PCtipp im Jahr 2004 erschienen war. Damals wurde über den Konkurs des Schweizer PC-Hndler ComputerExpress berichtet, der Schlag auf Fall bankrott ging und alle Mitarbeiter entlassen musste. In dem Artikel kommt der damalige Geschäftsführer, David Recher, ausgiebig zu Wort. Im Informationsschreiben von Google wird allerdings nur der Link benannt, der nicht mehr erscheint. Wer das Gesuch gestellt hat, wird nicht erwähnt. Es ist aber jedem frei überlassen, diesbezüglich Vermutungen anzustellen.