Kantonen fehlt die Handhabe
03.06.2019, 13:20 Uhr
Schwyzer Regierungsrat sieht keine Möglichkeit für 5G-Moratorium
Der Schwyzer Regierungsrat sieht keine Möglichkeit, den Aufbau von 5G-Sendeanlagen mit einem Moratorium zu stoppen. Dem Kanton fehle für eine solche Massnahme die Kompetenz, schreibt er in seiner Antwort auf eine Interpellation.
Die Kantonsräte Marcel Buchmann (CVP) und Michael Spirig (GLP) erkundigten sich in ihrem Vorstoss beim Regierungsrat, wie sich die Situation in Sachen 5G im Kanton Schwyz präsentiere. Dabei wollten sie auch wissen, ob der Kanton bereit sei, Gesuche für 5G-Sendeanlagen zurückzustellen, bis Ergebnisse für deren nicht gesundheitsschädlichen Betrieb vorliegen würden.
Für ein solches Moratorium, wie es in mehreren Kantonen diskutiert wird, fehlt den Kantonen gemäss der am Montag publizierten Antwort des Schwyzer Regierungsrats aber die Handhabe. Er habe die Fragen rund um ein Moratorium erörtert, schreibt er, sehe aber keine Möglichkeit, ein solches zu erlassen. Der Regierungsrat schreibt, es sei die Kompetenz des Bundes, die Risiken der neuen und schnelleren Mobilfunktechnologie abzuschätzen. Die Mobilfunkanbieter hätten einen Rechtsanspruch auf eine Antennenbewilligung, wenn sie die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte und die Bauvorschriften einhalten würden. Kantone und Gemeinden hätten keine Kompetenzen, strengere Anforderungen zu stellen.
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass die 5G-Frequenzen eine ähnliche Charakteristik hätten wie die sei 30 Jahren genutzten Mobilfunktechnologien. Es seien bezüglich Strahlenbelastung keine wesentlichen Änderungen zu erwarten, schreibt er in seiner Antwort auf die Interpellation. Gemäss der Interpellationsantwort sind im Kanton Schwyz bis im Mai sechs 5G-Sendeanlagen bewilligt worden. 16 Gesuche befinden sich im Bewilligungsprozess, wobei es bei 15 davon um Aufrüstungen bestehender Anlagen gehe. Wie viele Antennen im Kanton Schwyz für eine flächendeckende Versorgung nötig sein werden, weiss der Regierungsrat nicht.