15.05.2013, 08:03 Uhr
Google ist für Suchvorschläge haftbar
Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Google für automatische Suchvorschläge haften kann, wenn dadurch die Persönlichkeitsrechte von jemandem verletzt werden.
Google muss künftig in Deutschland tätig werden, wenn die Autocomplete-Funktion der Suchmaschine Ehrverletztendes vorschlägt und sich der Betroffene wehrt
Google muss Beschwerden über Rechtsverletzungen durch «Autocomplete»-Vorschläge prüfen und könnte ansonsten dafür haften. Im aktuellen Fall hatte ein Unternehmen, beziehungsweise deren Gründer geklagt, der durch die Suchvorschläge mit Scientology und Betrug in Zusammenhang gebracht wurde. Auf Beschwerden des Unternehmens soll Google nicht reagiert haben, nun hebt der Bundesgerichtshof frühere Urteile auf, die für Google entschieden hatten.
Die Autocomplete-Funktion zeigt schon bei der Eingabe die beliebtesten ähnlichen Suchanfragen zu einem Suchbegriff.
Bei den vorherigen Instanzen am Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatte Google jeweils gewonnen. Google haftet laut Urteil nicht automatisch für Suchvorschläge, da Google nur die Technik bereit stelle, die das Nutzerverhalten spiegelt. Nur wenn Google Prüfpflichten missachte und beispielsweise auf berechtigte Beschwerden nicht reagiere, könnte das Unternehmen haften müssen. «Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern», so das Gericht.
Im Jahr 2012 gab es grosse Diskussionen um die Autocomplete-Funktion, als Bettina Wulff, die Frau des damaligen deutschen Bundespräsidenten, ebenfalls wegen dieser Funktion eine Klage gegen Google einreichte. Aktuell liegt dieser Fall auf Eis, weil Wulffs Anwälte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes abwarten wollten.
Die Autocomplete-Funktion zeigt schon bei der Eingabe die beliebtesten ähnlichen Suchanfragen zu einem Suchbegriff.
Bei den vorherigen Instanzen am Landgericht und Oberlandesgericht Köln hatte Google jeweils gewonnen. Google haftet laut Urteil nicht automatisch für Suchvorschläge, da Google nur die Technik bereit stelle, die das Nutzerverhalten spiegelt. Nur wenn Google Prüfpflichten missachte und beispielsweise auf berechtigte Beschwerden nicht reagiere, könnte das Unternehmen haften müssen. «Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern», so das Gericht.
Im Jahr 2012 gab es grosse Diskussionen um die Autocomplete-Funktion, als Bettina Wulff, die Frau des damaligen deutschen Bundespräsidenten, ebenfalls wegen dieser Funktion eine Klage gegen Google einreichte. Aktuell liegt dieser Fall auf Eis, weil Wulffs Anwälte die Entscheidung des Bundesgerichtshofes abwarten wollten.