Identitäten
10.12.2020, 14:02 Uhr
AHV-Nummer darf als Personenidentifikator verwendet werden
Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Der Nationalrat ist beim umstrittensten Punkt im neuen Informationssicherheitsgesetz dem Ständerat gefolgt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Der Nationalrat hatte zunächst am Mehrwert der Vorlage gezweifelt und war deshalb erst im zweiten Anlauf darauf eingetreten. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator in IT-Systemen lehnte er allerdings bis fast zuletzt ab. Er bevorzugte eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer.
Diese Variante hatte anfänglich auch der Bundesrat bevorzugt, kam dann aber davon ab. «Die Bundesbehörden sollten die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können», sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd. Das neue AHV-Gesetz sehe die systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden vor, zur Identifikation von Personen.
Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat mit 140 zu 46 Stimmen von SVP und Grünen dem Ständerat an. Die Minderheit um Léonore Porchet (Grüne/VD) hätte beim eigenen Weg bleiben wollen. Sie argumentierte mit dem Datenschutz und der Gefahr gestohlener Identitäten.
«Riesiges Gesetz»
Die Vorlage sei über die Jahre «zu einem riesigen Gesetz» geworden, und es lasse Fragen offen, sagte Thomas Hurter (SVP/SH). Ein grosser Teil seiner Fraktion es in der Schlussabstimmung nicht unterstützen. Die Bandbreite der genannten Kosten für die Umsetzung als auch der nötigen Stellen sei gross, begründete er dies.
Schutz vor Hackern ist ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes. Es betrifft primär die Bundesbehörden, das Parlament, die eidgenössischen Gerichte, die Bundesanwaltschaft und die Nationalbank. Private und Wirtschaft sind betroffen, wenn sie für die Bundesbehörden sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausführen.
Der Bundesrat will aber die Zusammenarbeit mit den Kantonen verbessern. Diese sollen für eine gleichwertige Informationssicherheit sorgen, wenn sie klassifizierte Informationen des Bundes bearbeiten oder auf seine Informatikmittel zugreifen.
Öffentlichkeitsprinzip bleibt
Geregelt werden das Risikomanagement und die Klassifizierung von Informationen. Dadurch besteht ein Spannungsverhältnis mit dem Öffentlichkeitsgesetz, das jede Person grundsätzlich berechtigt, amtliche Dokumente einzusehen und von den Verwaltungseinheiten Auskünfte zu erhalten.