Entscheid des Grossen Rats
23.10.2018, 06:47 Uhr
Graubünden nun doch für Informatikmittelschulen
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat nun doch gründes Licht für die Einrichtung von Informatikmittelschulen gegeben. Damit wird ein Entscheid des Parlaments von 2014 umgestossen.
In Graubünden wird es in Zukunft nun doch Informatikmittelschulen geben können. Das Kantonsparlament revidierte am Montag seinen völlig überraschenden, ablehnenden Entscheid aus dem Jahr 2014.
Der Entscheid zu Gunsten der Informatikmittelschulen fiel im Rahmen der Totalrevision des Mittelschulgesetzes nach langer und engagierter Debatte mit 70 zu 47 Stimmen. Der Grosse Rat schuf damit die gesetzliche Grundlage, damit Privatschulen in Graubünden eine anerkannte Informatikmittelschule überhaupt führen können.
Für die Informatikmittelschulen setzten sich die CVP- und die SP-Fraktion geschlossen ein. Die Parteien argumentierten primär mit dem Fachkräftemangel in der Bündner IT-Branche. Zudem sollen Jugendliche eine Alternative zur Berufslehre als Informatiker erhalten.
Gegen den neuen Mittelschultypus kämpften erfolglos die SVP und die grosse Mehrheit der FDP. Sie monierten vergeblich, die Ausbildungsqualität an Informatikmittelschulen wäre tiefer als in der Berufslehre. Zudem sehen sie in den Informatikmittelschulen eine unnötige Konkurrenz zur Informatiklehre.
Dezentrale Mittelschulausbildung
Das totalrevidierte Gesetz selber ist völlig unbestritten und wird am Dienstag vom Grossen Rat zu Ende beraten. Es ersetzt das Mittelschulgesetz aus dem Jahr 1962.
Das Hauptziel ist, die dezentrale Versorgung des Kantons mit Mittelschulen auch angesichts der stark rückläufigen Schülerzahlen aufrechtzuerhalten. Die Stossrichtung wird von allen Parteien begrüsst.
Zustimmung findet auch der vorgesehene finanzielle Notschirm für Schulen in Schieflage. Der Kanton soll frühzeitig intervenieren können, wenn eine private Mittelschule den Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr weiterführen kann. Als «strategisches Steuerelement» sollen Leistungsaufträge vergeben werden.
Zu Diskussionen führen könnten kantonale Beiträge an die Unterbringung von Bündner Schülern in den Wohnheimen privater Mittelschulen, so wie es die Regierung vorschlägt. Das revidierte Gesetz soll per Anfang August 2019 in Kraft treten.