Facebook muss Datensammeln in Deutschland einschränken
Definition des Markes für soziale Netzwerke
Eine entscheidende Frage in dem Verfahren war, wie man den Markt für soziale Netzwerke überhaupt definiert - denn das ist nicht so eindeutig wie bei klassischen Industrien. Das Bundeskartellamt entschied sich für eine enge Auslegung und zählt Berufsnetzwerke wie Xing und LinkedIn, sowie Chat-Dienste wie WhatsApp, aber auch Plattformen wie Snapchat, Twitter oder YouTube nicht dazu.
Bei Netzwerken, die von der Funktionsweise letztlich wie Facebook sind, waren in den vergangenen Jahren diverse Konkurrenten wie StudiVZ oder Google+ nach und nach in der Bedeutungslosigkeit verschwunden. Aus Sicht von Facebook müssen aber die anderen sozialen Medien, die das Kartellamt aussen vor lässt, mit in die Rechnung einbezogen werden.
Facebook hat in Deutschland den Angaben zufolge rund 30 Millionen mindestens einmal im Monat aktive Nutzer, 23 Millionen greifen täglich auf den Dienst zu.
Das Bundeskartellamt zählt zu den «Drittquellen» für die Daten auch zum Facebook-Konzern gehörende Dienste wie WhatsApp und Instagram. Daten, die bei der Nutzung von Facebooks Kern-Plattform selbst anfallen, sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.
Anfang des Jahres hatte Kartellamtspräsident Andreas Mundt Facebook mit Sanktionen gedroht. Wenn das soziale Netzwerk seine Praxis nicht ändere, müsse das Kartellamt das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verbieten, sagte er der «Rheinischen Post».
Stellungnahme von Facebook
Facebook selbst hat sich wie folgt zum aktuellen Urteil geäussert:
«Wir lehnen die Auffassung des Bundeskartellamts entschieden ab und werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Das Bundeskartellamt unterschätzt den starken Wettbewerb, dem wir in Deutschland ausgesetzt sind. Es bewertet unsere Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) falsch und läuft im Ergebnis Gefahr, jene Mechanismen zu unterlaufen, die das europäische Recht zur Sicherstellung konsistenter Datenschutzstandards für die gesamte EU bereithält», so Yvonne Cunnane, Head of Data Protection, Facebook Ireland, und Nikhil Shanbhag, Director and Associate General Counsel.
Und weiter: «Wir nehmen unsere DSGVO-Pflichten sehr ernst. Die Entscheidung des Bundeskartellamts aber wendet das Wettbewerbsrecht in verfehlter Weise an, indem es Sonderanforderungen aufstellt, die nur für ein einziges Unternehmen gelten sollen.»
Zum vollständigen Facebook-Statement