Facebook
25.06.2012, 11:18 Uhr
Erfolg für Datenschützer
Der Verwendung persönlicher Daten für gezielte Werbeanzeigen auf Facebook kann in Zukunft widersprochen werden.
In einer Sammelklage konnte durchgesetzt werden, dass Facebook seinen Nutzern eine Möglichkeit bieten muss, um nicht mehr in «Sponsored Stories» als Werbeträger aufzutauchen. Sobald bestimmte Äusserungen eines Facebook-Mitglieds als Werbebeitrag vermarktet werden sollen, muss der Betreiber dies künftig deutlich mitteilen. Diese Regelung könnte grosse Wellen nach sich ziehen, da dieses Werbeformat als besonders lukrativ für Facebook angesehen wird.
Wenn Nutzer auf Facebook bislang eine bestimmte Marke oder das Produkt eines Herstellers mit einer «Gefällt-mir»-Meldung markierten, durften diese Einträge unter Einbeziehung des Namens und Fotos des Mitglieds bei dessen Freunden als Werbekampagne verwendet werden.
Hier muss Facebook als Resultat auf die gerichtliche Einigung künftig Kontrollmechanismen für seine Nutzer anbieten, die diese Verwendung einschränken. Zusätzlich wird eine Änderung der Nutzungsbedingungen nötig, die auf die Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke hinweist.
Für die Umsetzungen der gerichtlichen Forderungen stehen Facebook maximal sechs Monate zur Verfügung. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften sich zudem negativ auf die künftige Vermarktung und damit auch die Einnahmen des sozialen Netzwerks auswirken.
Wenn Nutzer auf Facebook bislang eine bestimmte Marke oder das Produkt eines Herstellers mit einer «Gefällt-mir»-Meldung markierten, durften diese Einträge unter Einbeziehung des Namens und Fotos des Mitglieds bei dessen Freunden als Werbekampagne verwendet werden.
Hier muss Facebook als Resultat auf die gerichtliche Einigung künftig Kontrollmechanismen für seine Nutzer anbieten, die diese Verwendung einschränken. Zusätzlich wird eine Änderung der Nutzungsbedingungen nötig, die auf die Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke hinweist.
Für die Umsetzungen der gerichtlichen Forderungen stehen Facebook maximal sechs Monate zur Verfügung. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften sich zudem negativ auf die künftige Vermarktung und damit auch die Einnahmen des sozialen Netzwerks auswirken.