Kriminalität
25.09.2023, 11:06 Uhr
Mutmasslicher indischer Tech-Support-Betrüger in Schweiz angeklagt
Ein Inder soll mit gefälschten Internetseiten und anschliessendem Betrug bei telefonischem Support mehrere Kunden von Schweizer Banken und Fluggesellschaften um mehrere tausend Franken gebracht haben. Nun hat ihn die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht angeklagt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft ihm gewerbsmässigen Betrug vor, wie sie am Freitag mitteilte. Der Mann soll als einer der mutmasslichen Köpfe einer kriminellen Gruppierung gewirkt haben, welche mit einer als "Tech Support Scam" genannten Masche vorgegangen sei. Scam bedeutet Betrug.
Konkret soll diese Gruppe mittels gefälschter Webseiten Kunden der Banken und Fluggesellschaften aufgefordert haben, mit angeblichen Support-Angestellten der entsprechenden Institutionen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die Internetseiten machten laut BA den Anschein einer legitimen Webseite.
Während des Telefonats wurden die Geschädigten unter einem Vorwand angeleitet, eine Fernwartungssteuerungssoftware zu installieren und bei einer Kryptobörse ein Konto zu eröffnen. Im Anschluss tätigten die Geschädigten über die zugehörige Kryptoplattform eine Transaktion, wobei sie mit ihrem Geld unwissentlich Kryptowährungen zu Gunsten der kriminellen Gruppierung kauften.
Die Gruppe soll über einen Zeitraum von mindestens 22 Monaten rund 85 Kunden von Schweizer Bankinstituten und Fluggesellschaften um rund 135'000 Franken betrogen haben.
Mann ist im Wesentlichen geständig
Der Inder wurde nach Angaben der BA im Februar 2023 in der Schweiz verhaftet und befindet sich seither in Gewahrsam. Die Gruppierung operierte aber von Indien aus. Das Strafverfahren wurde 2021 aufgrund von Strafanzeigen mehrerer Schweizer Banken und privater Geschädigter eröffnet und im abgekürzten Verfahren durchgeführt.
Das bedeutet, dass der Beschuldigte im Wesentlichen geständig ist und die Zivilforderungen im Grundsatz anerkennt. Der eingestandene Sachverhalt bildet die Grundlage der Anklageschrift. Ihr müssen Beschuldigte und Geschädigte zustimmen, bevor sie in Form eines Urteilsvorschlags dem erstinstanzlichen Gericht übermittelt wird.
Das Gericht hat noch zu prüfen, ob der Angeklagte die Vorwürfe anerkennt, ob die Anklage mit den Akten übereinstimmt und ob die beantragten Sanktionen angemessen sind.