E-Voting 29.09.2022, 14:23 Uhr

Hacker scheitern am E-Voting-System der Post

Erneut haben ethische Hackerinnen und Hacker das zukünftige E-Voting-System der Post angegriffen. Trotz 60'000 Angriffen gelang es niemandem, in das System oder gar die elektronische Urne einzudringen.
(Quelle: Pixabay/Archiv NMGZ)
Der vierwöchige Intrusionstest, bei dem insgesamt rund 3400 Hackerinnen und Hacker aus der ganzen Welt versuchten, das E-Voting-System der Post zu knacken, ist abgeschlossen. In rund 60'000 Angriffen gelang es laut Post niemandem, in das E-Voting-System oder gar in die elektronische Urne einzudringen. Der sogenannte Intrusionstest dauerte vom 8. August bis zum 2. September 2022 und ist nun abgeschlossen, wie die Schweizerische Post mitteilt. Ziel der Intrusionstests ist es, möglichst viele Schwachstellen aufzudecken und zu beheben. «Wir freuen uns, dass so viele Spezialistinnen und Spezialisten versucht haben, unser System zu knacken. Je mehr, desto besser für die Sicherheit des Systems. Natürlich wollen wir aus Schwachstellen lernen, aber es freut uns und ist als Erfolg zu werten, dass es niemandem gelungen ist, in das System einzudringen – das spricht für das hohe Sicherheitsniveau unseres Systems», freut sich Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services der Post im Communiqué.
Parallel läuft nach wie vor die unabhängige Prüfung im Auftrag des Bundes. Die Fachleute untersuchen, ob das System den Anforderungen der Rechtsgrundlage entspricht, im April dieses Jahres wurden erste Prüfberichte veröffentlicht. Dabei nahmen mehrere Expertengruppen, die von der Bundeskanzlei beauftragt wurden, das System in den Bereichen Kryptografie, Software, Infrastruktur und Betrieb unter die Lupe. Zwar gab es zahlreiche Verbesserungen, doch es wurden im April dieses Jahres noch immer Mängel entdeckt.
Die Post plant, das neue E-Voting-System interessierten Kantonen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 für den Einsatz zur Verfügung zu stellen.

Stand E-Voting in der Schweiz

Ende Mai 2022 hat der Bundesrat (BR) neue rechtliche Grundlagen verabschiedet. Seit 1. Juli 2022 gelten somit neue Rechtsgrundlagen für die erste Etappe der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs der elektronischen Stimmabgabe. Zudem hat der BR an seiner Sitzung vom 25. Mai die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) in Kraft gesetzt. Ausserdem hat er zur Kenntnis genommen, dass die totalrevidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) gleichzeitig in Kraft tritt. Seither können Kantone dem Bundesrat wieder beantragen, im Rahmen eines Versuchsbetriebs E-Voting anzubieten. Testläufe mit der elektronischen Stimmabgabe sind aber nicht vor 2023 zu erwarten.



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