IT-Mängel 10.04.2024, 08:32 Uhr

Deutsche Finanzaufsicht stellt Mängel bei Julius Bär fest

Julius Bär ist in Deutschland von der Finanzaufsicht in einer Sonderprüfung unter die Lupe genommen worden. Dabei hat die Behörde in Teilen der Geschäftsorganisation Mängel festgestellt, insbesondere bei den IT-Prozessen in der Risikosteuerung und im Risikocontrolling.
(Quelle: tchamber236 / Flickr / CC BY-NC-ND 2.0)
Ausserdem bemängelt die Finanzaufsicht Bafin die IT-Prozesse in der Risikotragfähigkeit des Instituts, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Damit verstosse die Bank gegen das Kreditwesengesetz zu einer ordnungsgemässen Geschäftsorganisation, wie die Bafin weiter schreibt. Julius Bär Deutschland müsse sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäss sei, ordnete die Behörde an.

Die Bafin erklärt weiter, die sogenannte "ordnungsgemässe Geschäftsorganisation" solle gewährleisten, dass "Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist". Ein wesentlicher Teil davon sei ein "angemessenes und wirksames Risikomanagement", das die "laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten" sicherstelle.

Somit müssen Kreditinstitute laut Bafin "im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen". Weiter müssten die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen.

Julius Bär wollte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht zur Mitteilung der Bafin äussern.



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