Swisscom erneut gescheitert
Neue Philosophie: Kein «Dark Fibre» mehr
Wegen der Splittung im PON kann Swisscom auf dem Endkundenanschluss nun keinen freien Layer-1-Zugang mehr anbieten, weil die Glasfaser dank neuem P2MP-Ansatz beschaltet ist. Zwar erhalten alternative Provider einen logischen Zugang zum Kundenanschluss, der aber auf einer höheren Layer mit vorgegebener Übertragungs- und Anschlusstechnik erfolgt. Die Weko spricht hier von «Vorleistungen» der Swisscom, auf welche die Mitbewerber angewiesen sind. Laut Weko «wird damit eine Wettbewerbssituation geschaffen, die derjenigen vor der Regulierung der Kupferkabelinfrastruktur von Swisscom gleicht. Die Weko erkennt in der Verhaltensweise von Swisscom Anhaltspunkte für ein kartellrechtswidriges Verhalten, durch welches Wettbewerber von Swisscom beim Zugang zur Netzwerkinfrastruktur erheblich beeinträchtigt werden können».
Mit anderen Worten: Die Weko wittert eine Beschränkung der Konkurrenz durch einen marktbeherrschenden Anbieter. Trotz Verlusten beim Marktanteil dank wachsender Konkurrenz liegt er für Swisscom immer noch über 50 Prozent, womit die Marktbeherrschung gegeben ist. Daher wurde Swisscom am 14.12.2020 verpflichtet, anderen Fernmeldedienstanbietern «unabhängig von der von Swisscom gewählten Netzwerkarchitektur weiterhin den Zugang zur physischen Netzwerkinfrastruktur zu gewähren. Hierbei kann Swisscom grundsätzlich zwischen sämtlichen zur Verfügung stehenden Ausbauvarianten (AON oder PON) wählen, solange sie einen Layer-1-Zugang für Dritte in ihren Anschlusszentralen gewährt», so die Weko.