Gesetzesänderung
28.02.2020, 17:34 Uhr
Genf beschliesst dreijähriges 5G-Moratorium
Im Kanton Genf tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die ein dreijähriges 5G-Moratorium vorsieht.
Der Kanton Genf führt ein dreijähriges Moratorium für die Mobilfunkgenerationen 4G+ und 5G ein. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass alle neuen Antennen während dieses Zeitraums genehmigungspflichtig sind. Dies beschloss der Grosse Rat am Donnerstagabend mit 60 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Der zuständige Staatsrat Antonio Hodgers (Grüne) wies jedoch auf die Verwirrung hin um die Begriffe 4G+, 5G und dem 5G-Millimeterwellen-Frequenzbereich, der in der Schweiz noch nicht eingesetzt wird. «Wenn Sie wollen, wird der Staat drei Jahre lang jede Antennenumrüstung verweigern, aber er wird dies ohne rechtliche Grundlage tun. Es besteht ein grosses Risiko, dass dieses Gesetz von einem Gericht aufgehoben wird», sagte Hodgers vor dem Grossen Rat.
Der Kanton habe bereits im vergangenen Jahr ein Moratorium für die Installation neuer Antennen eingeführt. Die Betreiber passten jedoch ihre Antennen an, um 4G+ zu ermöglichen, sagte der Staatsrat weiter.
Zudem fordert Genf, wie bereits der Kanton Neuenburg, ein landesweites Moratorium für den neuen 5G-Millimeterwellen-Frequenzbereich. Der Grosse Rat hiess eine entsprechende Kantonsinitiative mit 56 Ja- und 36 Nein-Stimmen gut.