14.07.2005, 10:29 Uhr
Notruf-Regeln für Handy- und Internettelefonie
Bei Absetzen eines Notrufs kann die Standort-Bestimmung des Anrufers für die Notfall-Dienste von entscheidender Bedeutung sein. Deshalb hat das Bundesamt für Kommunikation den Anbietern nun eine entsprechende Regelung auferlegt.
Erfolgt ein Notruf übers Telefon, kann eine exakte Standortbestimmung über Leben und Tod entscheiden. Das Bakom hat deshalb neue Regeln für Handy- und Internettelefonieanbieter erlassen. Die Verordnungen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) betreffen Telefonate auf Notrufnummern wie 112, 117, 118, 144 und 1414. Das Bundesamt verlangt von Mobilfunkanbietern, dass bei Anrufen übers Handy künftig eine Standortidentifikation möglich ist. Eine exakte Lokalisierung wird aber noch nicht gewährleistet sein. Laut Bakom beschränkt sich die Bestimmung vorerst auf die Angabe der Funkzelle. Diese kann je nach Standort einen Durchmesser von 50 Metern bis zu mehreren Kilometern aufweisen. Die Bestimmung soll auch bei unterdrückter Rufnummer möglich sein. Für die Umsetzung haben die Mobilfunkanbieter ein Jahr (GSM-Netz) respektive zwei Jahre (UMTS-Netz) Zeit. Neue Regelungen gibt es auch für die immer beliebter werdende Internettelefonie. Technische Gründe erschweren momentan noch die Standortidentifikation. Hält sich der Anrufer nicht an dem im Abovertrag festgelegten Wohnort auf, ist eine korrekte Standortbestimmung gemäss Bakom nicht gewährleistet. Zudem kann es sein, dass das Telefonat an eine falsche Notrufzentrale geht. Auf diese Probleme müssen Internettelefonieanbieter künftig deutlich hinweisen.