Verfassungsbeschwerde 01.09.2005, 10:15 Uhr

"Heise" kämpft für Pressefreiheit

Der auf IT-Publikationen spezialisierte Heise Zeitschriften Verlag hat sich entschieden, gegen ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Urteil verbot dem Verlag auf seiner Website einen Link zur Softwareherstellerin Slysoft zu setzen.
Durch dieses Verbot sieht die Verlagsleitung nun den Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes, welcher die Pressefreiheit garantiert, verletzt. Das Urteil des OLG München vom 28. Juli 2005 hatte viel Aufsehen erregt. In einem Artikel hatte "Heise" über die Software AnyDVD der Herstellerin Slysoft berichtet. Das Tool entfernt verschiedene Kopiersperren von DVDs. Auf der Homepage war ausserdem auf die Website der Herstellerin verlinkt worden. In der Folge wollten acht Unternehmen der Musikindustrie die Veröffentlichung des Artikels verhindern und reichten Klage beim OLG ein. Das Gericht entschied, dass der Artikel zwar unverändert im Netz stehen dürfe, dass jedoch der Link zur Herstellersite entfernt werden müsse. Dies kritisiert der Verlag nun als unzulässige Einschränkung der Pressefreiheit. Das Verlinken von INformationsquellen sei nicht nur ein zusätzlicher Service sondern ein unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus. Wenn in der Folge weniger Links gesetzt würden, sinke dadurch die Qualität der Web-Berichterstattung. Bis zum 12. September 2005 muss "Heise" die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Das Bundesverfassungsgericht wird dann zunächst einen Eintretensentscheid fällen.
David Witassek



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