IT-Beschaffungen
28.12.2023, 12:03 Uhr
Berufungskammer senkt Freiheitsstrafe für früheren Seco-Mitarbeiter
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Freiheitsstrafe für den ehemaligen Seco-Ressortleiter von 52 auf 31 Monate gesenkt. Davon sind 9 Monate unbedingt ausgesprochen worden, wobei die Untersuchungshaft von 86 Tagen angerechnet wird.
Die Berufung des 71-Jährigen beschränkte sich auf das Strafmass.
Anerkannt hat der ehemalige Angestellte des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) die Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt, mehrfachen Sich-bestechen-lassens und Urkundenfälschung. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteilsdispositiv hervor.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach die Berufungskammer eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken aus. In seiner Medienmitteilung führt das Gericht aus, es habe die Anerkennung der Schuldsprüche und die Kooperation des Beschuldigten im ganzen Verfahren strafmindernd berücksichtigt.
Zudem seien zwei weitere Jahre verstrichen seit der Eröffnung des Strafverfahrens vor zehn Jahren. Damit habe das so genannte Strafbedürfnis weiter abgenommen.
Alles bestritten
Beim zweiten Hauptangeklagten hat das Gericht die Strafe um einen Monat auf 21 Monate bedingt gesenkt - ebenfalls wegen der langen Verfahrensdauer. Ausserdem fällt die von der ersten Instanz ausgesprochene Geldstrafe von 20 Tagessätzen weg. Der Mitangeklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Taten und beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfachen Bestechens.
Die Bundesanwaltschaft hatte den ehemaligen Ressortleiter angeklagt, weil der als Verantwortlicher für das Beschaffungswesen über Jahre hinweg Aufträge an IT-Unternehmen vergab, die ihm Vorteile in Form von Einladungen, Sponsoring von Anlässen, Bargeld oder Geschenken zukommen liessen. Neben den zwei Hauptangeklagten wurden zwei weitere Personen verurteilt, die jedoch nicht in Berufung gingen.
Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil CA.2022.16 vom 21.12.2023)