BÜPF 04.03.2016, 10:17 Uhr

Telko-Daten werden nur 6 Monate gespeichert, die Gegner sind trotzdem unzufrieden

Die BÜPF-Gegner haben einen Teilsieg erreicht: Vorratsdaten werden weiterhin sechs Monate aufbewahrt. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Ob das Gesetz in Kraft tritt, wird frühestens im Sommer klar sein.
Die Vorratsdatenspeicherung im Bundesgesetz zur berwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) beträgt wie bis anhin sechs Monate. Dies entschied gestern der Nationalrat im Rahmen der Frühlingssession und gab damit dem Ständerat recht. Dieser hatte bereits im Dezember entschieden, die Provider nur sechs Monate lang zu verpflichten, Telefondaten aufzubewahren. Mit dem Entscheid des Nationalrats ist den BÜPF-Gegnern ein Etappensieg gelungen. Als das Gesetz im Sommer verabschiedet wurde, war die Vorratsdatenspeicherung damit von bisher sechs auf zwölf Monate ausgeweitet. Das Differenzbereinigungsverfahren brachte nun eine leichte Korrektur. Die Gegner sind mit dem BÜPF dennoch nicht zufrieden und werden es weiterhin bekämpfen. Diverse Parlamentarier und Interessensgruppen verstehen nicht, warum Strafverfolgungsbehörden überhaupt Zugriff auf Daten haben sollten. Zudem stört sie, dass mit dem BÜPF auch Staatstrojaner legalisiert werden und der Geltungsbereich des Gesetzes deutlich ausgeweitet wird.

Kompromiss nicht gut genug

Die Befürworter eines mächtigen Polizeiapparats haben deshalb diesen Kompromiss gesucht, um das Gesetz auf die Zielgerade zu bringen. Das Gesetz geht nun mit einer letzten Differenz zurück an den Ständerat. Umstritten bleibt zwischen den Räten einzig, ob die Randdaten des Fernmeldeverkehrs in der Schweiz aufbewahrt werden müssen. Der Nationalrat war dafür. Bundesrätin Simonetta Sommaruga stellte sich vergeblich gegen die Bestimmung. Für die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechts sei diese nicht nötig, sagte sie. Alle in der Schweiz tätigen Unternehmen müssten das schweizerische Recht einhalten, und zwar ungeachtet davon, wo die Daten effektiv gespeichert seien. Der Ständerat kann sich bislang die Aufbewahrung der Daten auch in einer ausländischen Cloud vorstellen und muss nun noch einmal darüber abstimmen. Hält er an seiner bisherigen Position fest, würde das Geschäft verworfen. SVP-Nationalrat, Green-VR-Präsident und BÜPF-Gegner Franz Grüter würde dieses Szenario begrüssen, hält es aber nicht für realistisch: «Am Ende dieser Session über das neue BÜPF abgestimmt. Ich werde zwar dagegen sein, die Vorlage wird aber durchkommen.»

Im Frühsommer fällt die Entscheidung

Doch auch dann ist der letzte Vorhang im BÜPF-Theater nicht gefallen. Die Gegner werden das Referendum ergreifen. Grüter wird dabei vor allem von Jungparteien unterstützt ? von links bis rechts. Gelingt es Grüter und seiner Zweckgemeinschaft, innert drei Monaten die benötigten 50 000 Stimmen zusammenzutragen, wird das Volk irgendwann über das neue Bundesgesetz abstimmen müssen. Ansonsten haben die Strafverfolgungsbehörden ab Sommer deutlich mehr Macht.



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