18.12.2015, 18:32 Uhr
Schweizer Geheimdienst erhält 23 neue Stellen
Um Terrorgefahr abzuwenden, wurden dem Nachrichtendienst des Bundes 23 neue Stellen bewilligt.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält 23 neue Stellen. Die Aufstockung wurde nötig, weil die aktuelle Lage mehr Terrorismusabwehr brauche, schreibt das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, in einer Mitteilung. Auch Fedpol (24), der Grenzwachkorps (28), das Staatssekretariat für Migration (8) und das Aussendepartement (3) erhalten aus dem gleichen Grund mehr Personal.
Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz hat sich gemäss der Beurteilung des NDB bereits Anfang November 2015 erneut verschärft. Hintergrund waren nachrichtendienstliche Hinweise, die belegten, dass der «Islamische Staat» über die vergangenen Monate Personen mit dem Auftrag, Anschläge zu planen oder durchzuführen, nach Europa geschickt hatte. Mit den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat sich diese Bedrohungsbeurteilung bestätigt, schreibt das VBS. Derzeit würden die Strafverfolgungsbehörden und der NDB im Raum Genf konkreten Hinweisen über terroristische Bedrohungen nachgehen. Damit der Geheimdienst künftig effektiver Gefahren abwehren können, hat ihn das Parlament dieses Jahr im revidierten Nachrichtendienstgesetz (NDG) mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Unter anderem darf er jetzt Telefone abhören, Privaträume verwanzen, Trojaner auf Computern anbringen und Kabelaufklärungen durchführen. Allerdings gibt es gegen das Gesetz heftigen Widerstand, ein Referendum scheint wahrscheinlich. Auch die Strafverfolgungsbehörden können dank dem revidierten Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernemeldeverkehrs (BÜPF) mehr technische Mittel bei der Beweismittelsuche einsetzen. Auch dieses Gesetz droht an einem Referendum zu scheitern, die Aussichten auf Erfolg sind für die Gegner allerdings geringer als bei der NDG-Revision.
Die terroristische Bedrohungslage in der Schweiz hat sich gemäss der Beurteilung des NDB bereits Anfang November 2015 erneut verschärft. Hintergrund waren nachrichtendienstliche Hinweise, die belegten, dass der «Islamische Staat» über die vergangenen Monate Personen mit dem Auftrag, Anschläge zu planen oder durchzuführen, nach Europa geschickt hatte. Mit den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 hat sich diese Bedrohungsbeurteilung bestätigt, schreibt das VBS. Derzeit würden die Strafverfolgungsbehörden und der NDB im Raum Genf konkreten Hinweisen über terroristische Bedrohungen nachgehen. Damit der Geheimdienst künftig effektiver Gefahren abwehren können, hat ihn das Parlament dieses Jahr im revidierten Nachrichtendienstgesetz (NDG) mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Unter anderem darf er jetzt Telefone abhören, Privaträume verwanzen, Trojaner auf Computern anbringen und Kabelaufklärungen durchführen. Allerdings gibt es gegen das Gesetz heftigen Widerstand, ein Referendum scheint wahrscheinlich. Auch die Strafverfolgungsbehörden können dank dem revidierten Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernemeldeverkehrs (BÜPF) mehr technische Mittel bei der Beweismittelsuche einsetzen. Auch dieses Gesetz droht an einem Referendum zu scheitern, die Aussichten auf Erfolg sind für die Gegner allerdings geringer als bei der NDG-Revision.