25.11.2013, 13:35 Uhr
Rechtsprofessor warnt vor US-Diensten
In einem Aufsatz setzt sich der Zürcher Rechtsprofessor Rolf Weber zusammen mit Dominic Staiger detailliert mit der «Datenüberwachung in der Schweiz und den USA» auseinander und zieht ein Fazit für Schweizer Unternehmen.
Im Licht der Enthüllungen von Edward Snowden haben Rolf Weber, Professor für Privat-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Zürich, und Dominic Staiger, Assistent und Doktorand, die Überwachungskompetenzen der Schweizer und US-amerikanischen Behörden aufgezeigt und sich die Frage gestellt, was dies in Bezug auf den Datenschutz für Firmen und Privatpersonen bedeutet. Die Erkenntnisse haben sie unter dem Titel «Datenüberwachung in der Schweiz und den USA» veröffentlicht. Grundsätzlich stellen sie fest, dass im Vergleich zu den USA Schweizer Nachrichtendienste nur sehr beschränkt ihre Bürger ausspionieren dürfen. Besonders bei den sogenannten Meta-Daten wird der Unterschied eklatant. Während hierzulande solche Daten nur innerhalb von sechs Monaten mit einer speziellen Verfügung untersucht werden dürfen, ist der Zugang in den USA zu Meta-Daten für die Behörden frei. Bezüglich Datenschutz weisen Weber und Staiger zudem auf ein völlig anderes Rechtsverständnis in den USA und der Schweiz oder anderen europäischen Staaten hin. Während bei uns der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Bundesverfassung verankert sei, fehle eine vergleichbare Gewichtung in den USA. Dort würden von der Verfassung mehr die individuellen Freiheiten betont. Nächste Seite: Vorsicht bei US-Diensten
Vorsicht bei US-Diensten
Interessant sind auch die Schlussfolgerungen, welche die beiden Autoren aus den Erkenntnissen für die IT-Praxis von Firmen und Privaten ziehen. So mahnen sie zur Vorsicht bei US-Diensten. «Unternehmen, wie auch Private, müssen genau abwägen, welche Daten sie der amerikanischen Infrastruktur bzw. dem Zugriff der US Behörden unterstellen wollen. Weil vornehmlich alle sogenannten Social Media Sites (z.B. Facebook, Twitter, LindedIn) von US-Unternehmen betrieben werden, ist damit zu rechnen, dass die Daten auf deren Servern unter Umständen den Behörden zur Verfügung stehen.» Wegen der «Hintertüren»-Problematik sei auch die Verwendung von Hardware aus den USA mit Vorsicht zu geniessen. Da es aber auch bei Schweizer Providern fast unmöglich ist, Infrastrukturen zu finden, die keine US-Hardware verwenden, empfehlen die beiden die strikte Verwendung von Kryptografie. Dadurch werde die Überwachungsmöglichkeit zwar nicht verhindert, aber doch sehr erschwert. Der Beitrag «Datenüberwachung in der Schweiz und den USA» ist im heutigen Jusletterauf der Online-Plattform Weblaw erschienen und als Abonnent (ein dreimonatiges Schnupperabo ist für 54 Franken erhältlich) abrufbar.