10.07.2006, 12:04 Uhr

"Fehler ja, aber strafrechtlich nicht relevant"

Das Bundesamt für Informatik hat bei einer Projektvergabe 2005 zwar Fehler gemacht. Aber für eine Strafverfolgung reichen sie nicht, so das Fazit der Untersuchungskommission.
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Jürgen Brönnimann untersuchte die Projektvergabe des BIT. (Bildquelle: www.bep.ch)
Nachdem im Juni 2005 Vorwürfe laut geworden waren, das Bundesamt für Informatik und Kommunikation (BIT) habe sich bei einer Projektvergabe im Mai nicht korrekt verhalten, wurde eine Administrativuntersuchung unter Leitung des Berner Rechtsprofessors Jürgen Brönnimann angestossen. Der externe Fachmann kommt nun zu folgendem Urteil: Das BIT habe bei der Vergabe Fehler begangen, jedoch seien diese "strafrechtlich nicht relevant". Damit ändert sich an dem Vergabeentscheid nichts.

Brönnimann kritisiert, dass in dem WTO-Beschaffungsverfahren beschaffungsrechtliche Vorschriften verletzt worden seien beziehungsweise zumindest Anzeichen dafür bestünden. So hätten etwa zwei Mitarbeiter des BIT, die Mitglieder des Evaluationsteams waren, in Ausstand treten müssen, weil sie eng mnit dem Bewerberunternehmen verflochten waren, das am Ende den Auftrag erhielt.

Des weiteren wuren im Beschaffungsverfahren drei Firmen zugelassen, die aufgrund ihres Know-hows an Vorprojekten eine "unzulässige Vorbefassung" gehabt haben könnten. Und drittens verschweig das BIT den Projektaspiranten, dass im Evaluationsteam auch Externe einsassen.

All das seien allerdings keine "hinreichenden Anhaltspunkte für strafbares Verhalten", bilanziert Brönnimann.
Catharina Bujnoch



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