Eidgenössische Finanzkontrolle 04.07.2018, 23:01 Uhr

Einheitliche IT für kantonale Handelsregister gefordert

Eine einheitliche IT soll bei den Handelsregistern dem Kantönligeist den Garaus machen. Dies fordert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und begründet dies mit dem grossen Sparpotenzial.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) sieht Verbesserungspotenzial bei den kantonalen Handelsregistern. Eine einzige IT-Applikation für die schweizerischen Handelsregister würden zu Einsparungen führen und Probleme bei der Datenübermittlung und -Synchronisation vermeiden.
Jede natürliche oder juristische Person mit einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz ist verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllt. Am 1. Januar 2017 waren über 611'000 Unternehmen in einem der 28 kantonalen Handelsregister eingetragen. Diese Zahl kommt zustande, weil das Wallis drei Handelsregister führt.
Schweizweit führt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) das elektronische Zentralregister des Handelsregisters und übt die Oberaufsicht über die einschlägige Tätigkeit der Kantone aus.

Verbesserungen bei der IT

Die EFK hat die Datenzuverlässigkeit des Handelsregisters und dessen Organisation überprüft und dabei Daten der kantonalen Handelsregister von Baselland, Bern, Genf, Waadt, Zug und Zürich analysiert. Sie kommt zum Schluss, dass die Effizienz des heutigen Systems verbesserungswürdig ist, wie einem am Mittwoch veröffentlichten 35-seitigen Bericht zu entnehmen ist.
Die Vielzahl an kantonalen IT-Anwendungen und Datenbanken sowie die Datenredundanz gegenüber dem Zentralregister würden die Frage aufwerfen, wie effizient der Einsatz der IT-Mittel durch die Behörden sei, heisst es im Bericht. Die EFK spricht sich für eine Vereinfachung der Informatikumgebung mit einer einzigen Applikation für die schweizerischen Handelsregister aus.



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