19.11.2014, 20:30 Uhr
Bundesrat will Swisscom behalten
Im neuen Fernmeldebericht sagt der Bundesrat, wie er sich sich den Schweizer Telekommunikationsmarkt in Zukunft vorstellt: ohne Roaming-Preisobergrenzen, mit weniger Telefonmarketing und mit der Swisscom mehrheitlich in Bundesbesitz.
Die Schweiz gehört zu einer der wenigen europäischen Staaten, die nach wie vor eine Mehreitsbeteiligung an einem historischen Telekomanbieter halten. Immer wieder gibt es deshalb Stimmen die fordern, der Bundesrat solle die (gesetzlich festgelegte) Aktienmehrheit an Swisscom abgeben. Das Wort Interessenskonflikt» wird in dieser Debatte oft benutzt. Dass die ehemalige Monopolistin vom Bund als Hauptaktionär profitiert, liegt auf der Hand, eine vollständige Privatisierung der Swisscom möchten aber auch nur die Wenigsten. Und der Verkauf eines Teils des Aktienpakets schafft auch wieder neue Probleme. Eine vertrackte Situation. Heute hat der Bundesrat den Diskussionen ein neues Puzzleteil hinzugefügt, indem er mit Rücksicht auf aktuelle Ereignisse auf verschiedene Motionen zu diesem Thema Stellung genommen hat, die teilweise vor acht Jahren eingereicht wurden. Im Fernmeldebericht 2014», der den Startschuss zur Anpassung des Fernmeldegesetzes gibt, schreibt er, dass es «keine Grundsatzdiskussion zur Bundesbeteiligung an Swisscom» geben soll. Unter anderem sei ansonsten die Grundversorgung gefhrdet, wie auch die neue Richtlinie, dass besonders kritische und zentrale Infrastrukturen der Bundesverwaltung durch inlndische Unternehmen erbracht werden mssen. Der Bundesrat schreibt der Swisscom mit dem Entscheid also eine Art Blankscheck für künftige Grossaufträge aus. Ist kein inländischer Anbieter in der Lage, die geforderten Leistungen zu erbringen, geht der Auftrag automatisch an die Swisscom. Was die Konkurrenz nicht freuen dürfte, den Steuerzahler aber schon. Alleine durch die Dividende des Aktienpakets flossen 2013 584 Milionen Franken in die Staatskasse. Insgesamt hat der Bund seit dem Börsengang der Swisscom im Jahr 1998 über Dividendenzahlung ordentliche Einnahmen von 9,2 Milliarden erzielt. Dazu kommen weitere Milliarden, die beim Abstossen von Anteilen eingenommen wurden. Der Bundesrat hält aber fest, dass er in Zukunft über die Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom nachdenken könnte. Er würde dann aber gerne der Bundesversammlung eine entsprechende Vorlage unterbreiten und so den direkten Weg wählen, «anstatt in einem aufwändigen Bericht Fragen zu beantworten, die sich heute anders stellen als zum Zeitpunkt der Einreichung der fraglichen Vorstösse».
Roaming und Telefonmarketing
Daneben will der Bundesrat im neuen Fernmeldgesetz auf die Einführung von Preisobergrenzen verzichten. Hingegen sollen die Anbieterinnen ihren schweizerischen Kundinnen und Kunden den so genannten Local Breakout anbieten müssen, sofern sich dieser im europäischen Ausland durchsetzt. Damit müssen die heimischen Anbieterinnen ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, bei Auslandaufenthalten für ihre mobile Datenkommunikation die Angebote vor Ort ansässiger Anbieterinnen zu nutzen. Bisher bietet das nur Swisscom an, allerdings liefert sie lediglich die technische Schnittstelle, die Angebote muss sich der Kunde selbst suchen. Zudem sollen die Anbieterinnen wie in der EU zu einer sekundengenauen Abrechnung verpflichtet werden. Während der Bundesrat beim Roaming eine relativ milde Strategie fahren will, sollen die Auswüchse des Telefonmarketings stark eingeschränkt werden. Die Vorschriften im Konsumentenschutz gegen solche Anrufe sollen verstärkt werden, damit insbesondere gegen Telefondienste aus dem Ausland, die unter falscher Nummer anrufen («Spoofing»), vorgegangen werden kann. Auch die Bestimmungen für Mehrwertdienste sollen genauer unter die Lupe genommen werden.
Schliesslich will der Bundesrat prüfen, ob es der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) künftig erlaubt sein soll, beim Beobachten von Regelvorstössen einzuschreiten. Namentlich bei Verstössen gegen Mobilterminierungs- oder Interkonnektionsgebühren für die 058-Nummern.
Zeit bis Ende 2015
In einer späteren Phase will sich der Bundesrat noch zu anderen Fragen äussern. Seiner Meinung nach Bedarf das Fernmeldegesetz grössere Änderungen, da es heute für viele Fragen keine adäquaten Antworten mehr bereithalte.
Das Departement für Verkehr, Energie, Umwelt und Kommunikation (UVEK) wird beauftragt, bis Ende 2015 die Wünsche des Bundesrats in einer entsprechenden Vorlage auszuarbeiten.