Elektronische Identität
22.02.2017, 14:30 Uhr
Bundesrat präsentiert Gesetzesentwurf
Der Bund will rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen. Ein entsprechendes Gesetz (E-ID-Gesetz) wurde nun vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.
Ausreichende Kenntnis über die Identität des Gegenübers ist eine wesentliche Voraussetzung für die Abwicklung von Geschäften. Deshalb stellt der Staat Identifizierungsmittel wie den Schweizer Pass, die Identitätskarte oder den Ausländerausweis aus. In der digitalen Welt findet die Identifizierung heute fast bei jedem einzelnen System autonom statt und verursacht hohe Kosten. Mit weitherum akzeptierten und einsetzbaren elektronischen Identifizierungsmitteln könnten Geschäfts- und Verwaltungsprozesse im Internet effizienter gestaltet und abgewickelt werden. Dies soll das Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) erreichen, das der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung in die Vernehmlassung gegeben hat. Diese dauert bis Ende Mai 2017. Bei seinem Gesetzesentwurf geht der Bundesrat von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Konkret sollen geeignete private oder öffentliche Identifizierungsdienstleister von einer Anerkennungsstelle auf Bundes-Ebene eine Zulassung zur Herausgabe von staatlich anerkannten elektronischen Identifizierungsmitteln erlangen können. Dabei sollen beispielsweise auch bereits existierende oder sich im Aufbau befindende Systeme, wie etwa die Projekte von Post (SuisseID) und SBB sowie Banken und Swisscom (Mobile ID), vom Bund anerkannt werden können.
Flexible Sicherheitsanforderungen
Die Sicherheitsanforderungen, etwa bei der Ausstellung oder bei der Verwendung der E-ID, können je nach Art des Geschäfts unterschiedlich hoch sein. Deshalb sieht der Gesetzesentwurf drei unterschiedliche Niveaus vor: «niedrig», «substanziell» und «hoch». Welches Sicherheitsniveau für welche Anwendung nötig ist, soll die Betreiberin eines Online-Dienstes selber bestimmen können. Für elektronische Behördendienstleistungen (E-Government) soll das Niveau in den gesetzlichen Grundlagen zur jeweiligen Anwendung festgelegt werden. Die für die Zulassung zuständige Anerkennungsstelle soll regelmässig überprüfen, ob die vorgegebenen Prozesse und technischen Standards von den Dienstleistern eingehalten werden. Bei erfolgreicher Prüfung kann sie die Anerkennung erteilen oder verlängern. Der Vorentwurf sieht zudem vor, dass eine ebenfalls vom Bund geführte Stelle den staatlich anerkannten Anbietern die nötigen Personenidentifizierungsdaten aus den relevanten Datenbanken des Bundes übermittelt. Für die erstmalige Übermittlung durch diese Identitätsstelle ist die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person erforderlich. Und die Identifizierungsdienstleister dürfen die übermittelten Daten nur dazu verwenden, um Identifizierungsdienstleistungen zu erbringen.
Finanzierung über eine Gebühr
Die Datenübermittlung soll gegen eine Gebühr erfolgen, mit der die beiden neuen Dienste des Bundes finanziert werden sollen. Die Identitätsstelle soll im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) aufgebaut werden, da die relevanten Datenbanken bereits in der Verantwortung des EJPD liegen; die Anerkennungsstelle soll im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angesiedelt werden, das bereits heute Aufgaben in der IKT-Sicherheit wahrnimmt.
Ausstellung nur für berechtigte Personen
Die Ausstellung von elektronischen Identitäten soll für zwei Kategorien von Personen möglich sein: Erstens für Schweizerinnen und Schweizer, die zum Zeitpunkt der Ausstellung über einen gültigen Schweizer Ausweis verfügen. Zweitens für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, die zum Zeitpunkt der Ausstellung einen gültigen Ausländerausweis haben.