31.03.2016, 08:19 Uhr
Weko untersucht Genfer Kabelnetzbetreiber
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen die Naxoo AG (früher: 022 Télégenève AG) eröffnet. Abgeklärt wird, ob die Firma die marktbeherrschende Stellung im Bereich Kabelnetze in der Stadt Genf missbraucht hat.
Die Weko hat entschieden, nachfolgend an eine Vorabklärung, eine Untersuchung zu eröffnen, um die Auswirkungen des Verhaltens der Naxoo AG auf den Wettbewerb zu prüfen.
Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob das Verhalten von Naxoo den Wettbewerb tatsächlich in unzulässiger Weise im Sinne des Kartellgesetzes beschränkt.
Insbesondere soll geprüft werden, ob ie Naxoo auf dem Kabelnetz im Gebiet der Postleitzahlen 1201 bis 1209 eine marktbeherrschende Stellung innehat, ob sich daraus auch eine marktbeherrschende Stellung auf den installierten Netzen in Liegenschaften ergibt und ob Naxoo ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie den Netzzugang für Dritte einschränkt oder verhindert.
Es liegen Hinweise vor, wonach Dritten, beispielsweise Anbietern von satellitengestützten Dienstleistungen, der Netzzugang zu Liegenschaften durch den Genfer Kabelnetzbetreiber erschwert oder verhindert wurde, obwohl der Zugang für die Übertragung von Dienstleistungen Dritter nötig ist.
Tatsächlich sehen sich die Eigentümer der Liegenschaften mit Drohungen konfrontiert, wonach Naxoo, für den Fall, dass die installierten Netze in den Liegenschaften nicht mehr länger ausschliesslich für den Zugang zu den Dienstleistungen von Naxoo und/oder ihrer Partner genutzt werden können, ihre Dienstleistungen unverzüglich vollständig oder teilweise unterbrechen würde, was letztlich zu einem Ausschluss von Dienstleistungen Dritter führen würde.
Im Rahmen der Untersuchung soll geprüft werden, ob das Verhalten von Naxoo den Wettbewerb tatsächlich in unzulässiger Weise im Sinne des Kartellgesetzes beschränkt.
Insbesondere soll geprüft werden, ob ie Naxoo auf dem Kabelnetz im Gebiet der Postleitzahlen 1201 bis 1209 eine marktbeherrschende Stellung innehat, ob sich daraus auch eine marktbeherrschende Stellung auf den installierten Netzen in Liegenschaften ergibt und ob Naxoo ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie den Netzzugang für Dritte einschränkt oder verhindert.
Es liegen Hinweise vor, wonach Dritten, beispielsweise Anbietern von satellitengestützten Dienstleistungen, der Netzzugang zu Liegenschaften durch den Genfer Kabelnetzbetreiber erschwert oder verhindert wurde, obwohl der Zugang für die Übertragung von Dienstleistungen Dritter nötig ist.
Tatsächlich sehen sich die Eigentümer der Liegenschaften mit Drohungen konfrontiert, wonach Naxoo, für den Fall, dass die installierten Netze in den Liegenschaften nicht mehr länger ausschliesslich für den Zugang zu den Dienstleistungen von Naxoo und/oder ihrer Partner genutzt werden können, ihre Dienstleistungen unverzüglich vollständig oder teilweise unterbrechen würde, was letztlich zu einem Ausschluss von Dienstleistungen Dritter führen würde.