Revision des Fernmeldegesetzes
05.03.2019, 10:40 Uhr
Räte kommen sich bei Regeln zu Netzneutralität näher
National- und Ständerat kommen sich bei den Beratungen zum revidierten Fernmeldegesetz offenbar näher. Auch in Sachen Netzneutralität ist ein Kompromiss in Sicht.
In Sachen Fernmeldegesetz kommen sich Nationalrat und Ständerat näher
(Quelle: Bundeskanzlei)
Bei der zweiten Runde der Beratungen zum revidierten Fernmeldegesetz hat der Nationalrat rund die Hälfte der Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Auch in der wichtigen Frage der Netzneutralität scheint ein Kompromiss gefunden. Dennoch bleibt noch einiges an Arbeit.
In Sachen Netzneutralität befürwortet der Nationalrat die Version des Ständerats im Grundsatz: Anbieter sollen bei den Spezialdiensten die Angebote flexibel gestalten können, solange das die Qualität der Internetverbindung nicht verschlechtert.
Die Formulierung hat die grosse Kammer am Dienstag aber vereinfacht. Spezialdienste sind von Providern zusätzlich zum Internetanschluss angebotene Dienste, welche über dieselbe Leitung übertragen werden - etwa die Sprachtelefonie über Mobilfunk der vierten Generation (VoLTE) und bestimmte Fernsehdienste (IPTV).
Der Bundesrat wollte lediglich Transparenz schaffen: Internetanbieter sollten darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln. Dem Parlament geht das aber zu wenig weit. Es ist sich einig darin, eine Pflicht zur Netzneutralität im Gesetz zu verankern.
Keine Meldepflicht für Kinderpornografie
Umstritten bleibt eine Regelung zur Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Der Ständerat beschloss, dass Fernmeldedienstanbieter verbotene Pornografie nicht nur sperren, sondern Verdachtsfälle auch dem Bundesamt für Polizei fedpol melden müssen.
Der Nationalrat lehnt eine solche Meldepflicht ab. Auch der Antrag einer Minderheit aus wenigen SVP-, SP-, CVP- und BDP-Vertretern, der als alternative Lösung eine passive Meldepflicht für Zufallsfunde vorsah, scheiterte. «Fernmeldedienstanbieter sind keine Hilfspolizei», sagte Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU) stellvertretend für die Ratsmehrheit.
Weitere Baustellen
Ebenfalls umstritten bleibt, ob Blaulichtorganisationen von den Verwaltungsgebühren für die benutzten Funkfrequenzen befreit werden sollen. Der Ständerat hatte das abgelehnt. Der Nationalrat blieb bei der Befreiung, passte aber die Formulierung an.
Bei der Finanzierung von Anschlüssen herrscht auch noch kein Konsens. Der Ständerat möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Nach dem Willen des Nationalrats sollen sie es auch dann tun müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen.
Einverstanden ist die grosse Kammer mit einer vom Ständerat vorgeschlagenen Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.
«Lex Swisscom» ist gezimmert
Der Bundesrat erhält mit dem Gesetz Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife, sogenannten Roamings. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.
Einen Kernartikel des Gesetzes haben beide Räte in der ersten Beratungsrunde gestrichen. Sie wollen die Swisscom nicht verpflichten, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren.
Um einen wirksamen Wettbewerb zu garantieren, schlägt das Parlament einen anderen Weg vor. Der Bundesrat soll alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung der Kosten und den Zugang bei Glasfaseranschlüssen.
Mitte-Links kritisiert falschen Fokus
Dieser Grundschatzentscheid hinterlässt bei einigen Parlamentariern einen Kater. «Die Swisscom wird leider von wirksamen Wettbewerb geschützt», sagte Jürg Grossen (GLP/BE), obwohl es zu diesem Punkt nichts mehr zu entscheiden gab.
Auch für die SP werden mit der Revision des Fernmeldegesetzes insbesondere die Anliegen der Branche berücksichtigt, nicht aber der Konsumentinnen und Konsumenten. «Die Skepsis in der Bevölkerung wächst», sagte Thomas Hardegger (SP/ZH). Es seien viel zu viele Anträge betreffend Gesundheit und Jugendschutz abgelehnt worden.
Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat, welcher die restlichen rund zehn Differenzen voraussichtlich am Donnerstag behandeln wird.