Netzneutralität mit Ausnahmen

Finanzierung von Anschlüssen

Über andere Punkte hatte die KVF bereits an einer früheren Sitzung entschieden, etwa über die Finanzierung von Anschlüssen. Der Ständerat möchte, dass Liegenschaftseigentümer weitere Anschlüsse nur dulden müssen, wenn Mieter sie verlangen und die Kosten übernehmen. Nach dem Willen des Nationalrates sollen sie es auch dann tun müssen, wenn Fernmeldedienstanbieter die Kosten übernehmen. Die KVF beantragt ihrem Rat, dabei zu bleiben.
Einverstanden ist die Kommission mit einer Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen. Diese soll sicherstellen, dass beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen.

Initiativen zu Roaming abgelehnt

Weiter hat die KVF parlamentarische Initiativen zum Roaming abgelehnt, welchen sie vor einem Jahr zugestimmt hatte. Sie ist der Ansicht, dass die Anliegen in der Revision des Fernmeldegesetzes genügend aufgenommen sind. Der Bundesrat erhält mit dem Gesetz Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.
Einen Kernartikel des Gesetzes haben beide Räte gestrichen. Sie wollen die Swisscom nicht verpflichten, anderen Anbieterinnen bei allen Technologien Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen zu gewähren.
Der Bundesrat möchte die Swisscom verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren - neu auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.



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