Bundesgericht
27.09.2024, 09:10 Uhr
Sarnen OW muss Bewilligungsverfahren für Swisscom-Antenne nachholen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwei Privatpersonen gegen den Umbau einer Swisscom-Antenne in Sarnen OW gutgeheissen. Führt die Modernisierung einer Mobilfunkanlage zu einer Veränderung der räumlichen Verteilung der Strahlung ist eine Baubewilligung notwendig.
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt (ALU) informierte 2019 das Bauamt von Sarnen darüber, dass die Swisscom Änderungen an einer Mobilfunkantenne in der Gemeinde vornehmen würde. Neben einer Umverteilung der Sendeleistung beabsichtigte der Betreiber, die bestehenden Antennen durch adaptive Antennen zu ersetzen, neue Frequenzen einzuführen und die Anlage für 5G vorzubereiten.
Die Immissionen würden laut Amt nicht zunehmen. Es handle sich somit um eine genehmigungsfreie Bagatelländerung. Da die Gemeinde nichts von sich hören liess, nahm Swisscom die Modernisierung vor, wie aus einem am Donnerstag publizieren Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Zahlreiche Unterschiede
Mehrere Einwohner wandten sich daraufhin erfolglos an den Regierungsrat von Obwalden. Sie argumentierten, dass die Änderung zusätzliche Antennen, andere Sendediagramme und -leistungen sowie andere Frequenzbänder mit sich bringe.
Laut Bundesgericht unterliegt die Änderung einer Anlage einer Baubewilligungspflicht. Der Ersatz von konventionellen Antennen durch adaptive Antennen mit einem anderen Sendediagramm rechtfertige bedinge ein Baubewilligungsverfahren.
Nachbarn und die Öffentlichkeit hätten ein Interesse daran, vorab kontrollieren zu können, ob die Genehmigungskriterien eingehalten werden, sobald sich die Verteilung der Emissionen ändere und dies zu einer höheren Leistung der elektrischen Felder führen könne.
Der Fall geht an die Gemeinde Sarnen zurück, damit sie ein Bewilligungsverfahren einleitet. Die Swisscom muss ihrerseits den Betrieb der Antenne einstellen. (Urteil 1C_414/2022 vom 29.8.2024)